Die verwendete PSA muss den Produktrichtlinien entsprechen und das CE-Zeichen tragen (für den europäischen Mar-
kt).
Die Definitionen der Lebensphasen der Ausrüstung sind in der folgenden Tabelle beschrieben.
Phase
Beschreibung
Darunter versteht man die Überstellung der Ausrüstung von einem Ort zum anderen mit einem speziel-
Transport
len Transportmittel.
Darunter versteht man die Beförderung der Ausrüstung von und zu den Transportmitteln sowie die
Bewegung
Beförderung innerhalb der Betriebsstätte.
Dieser Vorgang besteht darin, alle für die Verpackung der Ausrüstung verwendeten Materialien zu en-
Auspacken
tfernen.
Dieser Vorgang enthält alle Montageschritte, die die Ausrüstung zunächst auf die erste Inbetriebnahme
Montage
vorbereiten.
Verwendungszweck, für den die Vorrichtung in Bezug auf Design, Konstruktion und Funktion vorge-
Normaler Betrieb
sehen ist (oder als normal angesehen wird).
Diese Vorgänge enthalten die Einstellung, Justierung und Kalibrierung aller Geräte, die an den normalen
Einstellungen
Betriebszustand angepasst werden müssen.
Dieser Vorgang besteht darin, den Staub, das Öl und Rückstände zu entfernen, die die ordnungsgemäße
Reinigung
Funktion und Verwendung der Ausrüstung sowie die Gesundheit und Sicherheit des Bedieners beein-
trächtigen können.
Dieser Vorgang besteht darin, regelmäßig die Teile der Ausrüstung zu überprüfen, welche Verschleiss
Wartung
ausgesetzt sind und ersetzt werden müssen.
Dieser Vorgang besteht in der vollständigen oder teilweisen Demontage der Ausrüstung, für jede Art von
Demontage
Bedarf.
Darunter versteht man die endgültige Entfernung aller Teile der Ausrüstung, die sich aus dem endgült-
Abbau
igen Abbau ergeben, so dass die Wiederverwertung oder die getrennte Sammlung von Bestandteilen in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des geltenden Gesetzes ausgeführt werden kann.
14. Bezugsnormen und Richtlinien
• MASCHINENRICHTLINIE 2006/42 / EG
• NIEDERSPANNUNGSRICHTLINIE 2014/35 / EU
• RICHTLINIE ELEKTROMAGNETISCHE KOMPATIBILITÄT. 2014/30 / EU
• RICHTLINIE FÜR UNTER DRUCK STEHENDE BEHÄLTER 2014/68/EU, Mod. A 2 f. Kat. I oder Art. 4 Par. 3, wie auf
dem PED-Etikett des Wärmetauschers angegeben.
• RICHTLINIE ERP 2009/125 / EG
• UNI EN 378:2020 KÄLTEANLAGEN UND WÄRMEPUMPEN
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