1.4.2 Wartungs- und Inspektionspflicht
Betreiben Sie die Schermaschine nur in unbeschädigtem und
X
ordnungsgemässem Zustand.
Wird am Gehäuse oder am elektrischen Kabel ein Defekt fest-
X
gestellt, so ist dieser durch eine Reparatur- und Servicestelle
zu beheben.
1.4.3 Lärmemission / Persönliche Schutzausrüstun
Die Schallemission bei der Arbeit beträgt typischerweise
80,1 dB(A). Wir empfehlen Ihnen beim Arbeiten immer einen
Gehörschutz, eine Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
Die persönliche Schutzausrüstung ist vom Bediener bereitzu-
stellen.
1.4.4 Restgefahren
WARNUNG!
Messer können nach längerem Gebrauch heiss werden.
Legen Sie das Gerät nicht an einen Ort, an dem es voraussicht-
lich von einem Tier beschädigt werden kann oder der Witterung
ausgesetzt werden könnte.
Sollten sich im Betrieb Gefahren und Risiken zeigen, die nicht
unmittelbar mit dem Scheren der Tiere auftreten, bitten wir Sie,
uns dies mitzuteilen. Dies gilt auch bei technischen Mängel, die
Gefahren verursachen.
1.4.5 Beaufsichtigung von Kindern
WARNUNG!
Kindern ist das Bedienen des Gerätes verboten.
Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie
nicht mit dem Gerät spielen.
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Original-Betriebsanleitung / Schermaschine