stellen Sie sicher, dass die Behälter und die Ausrüstung sofort von der Stelle entfernt werden
und dass sämtliche Absperrventile der Ausrüstung geschlossen sind;
k)
das zurückgewonnene Kältemittel darf nicht in ein anderes Kühlsystem eingefüllt werden,
bevor es gereinigt und geprüft wurde.
15. Kennzeichnung
Das Gerät soll gekennzeichnet werden, damit sichtbar ist, dass es außer Betrieb gesetzt wurde
und dass das Kältemittel entleert wurde. Das Etikett ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Stellen Sie sicher, dass die Ausrüstung mit Etiketten versehen ist, die bestätigen, dass sie
entzündliches Kältemittel enthält.
16. Zurückgewinnung
Wenn Kältemittel aus einem System zur Wartung oder zur Außerbetriebsetzung entfernt wird, gilt
als empfohlene bewährte Praktik, das gesamte Kältemittel sicher in Behälter zu entleeren, wobei
darauf geachtet werden muss, dass für das Kältemittel geeignete Behälter verwendet werden.
Stellen Sie sicher, dass die richtige Anzahl an Behältern für die Gesamtmenge des Kältemittels des
Systems bereit stehen. Alle Behälter müssen für das Kältemittel, das zurückgewonnen werden
soll, geeignet und gekennzeichnet sein (z. B.: besondere Behälter für die Zurückgewinnung von
Kältemittel). Die Behälter müssen auch mit einem Druckbegrenzungsventil und dazugehörenden
Absperrklappen in gutem Betriebszustand ausgestattet sein. Die leeren Rückgewinnungsbehälter
müssen vor der Rückgewinnung abgesaugt und, falls möglich, abgekühlt werden.
Die Rückgewinnungsausrüstung muss sich in gutem Betriebszustand befinden und
von Anweisungen zu ihrer Anwendung begleitet sein (28 EN EN 29) und sie muss für die
Rückgewinnung von entzündlichen Kältemitteln geeignet sein.
Zusätzlich muss eine Reihe von kalibrierten Waagen vorhanden sein, die sich in gutem
Betriebszustand befinden.
Für die Schläuche muss es dichte Verschlusskupplungen geben, die sich in gutem Zustand
befinden. Bevor Sie die Rückgewinnungsanlage verwenden, stellen Sie sicher, dass diese sich
in einem zufriedenstellenden Betriebszustand befindet, dass sie ordnungsgemäß gewartet
wurde und dass alle dazugehörenden elektrischen Komponenten abgedichtet sind, damit im
Fall von Kältemittelaustritt keine Entzündung möglich ist. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an
den Hersteller.
Das zurückgewonnene Kältemittel muss an den Kältemittellieferanten im vorschriftsmäßigen
Behälter zurückgegeben werden und der entsprechende Entsorgungsnachweis muss
angeordnet werden. Verschiedene Kältemittel dürfen nicht in Rückgewinnungsanlagen und
besonders nicht in Behältern vermischt werden.
Wenn ein Kompressor oder das Kompressoröl entfernt werden soll, stellen Sie sicher, dass sie
ausreichend abgesaugt wurden, um zu gewährleisten, dass es im Schmiermittel keine Reste von
brennbarem Kältemittel gibt. Das Absaugverfahren muss vor der Rückgabe des Kompressors
an die Lieferanten erfolgen. Zur Beschleunigung des Verfahrens ist es ausschließlich zulässig,
das Gehäuse des Kompressors mit einer elektrischen Heizung zu erwärmen. Wenn Öl aus
einem System entfernt werden soll, müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen
werden.
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