Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
Alle Anwendungen mit dem Gerät die nicht im
Kapitel „bestimmungsgemäße Verwendung" ge-
nannt sind, gelten als eine nicht bestimmungsge-
mäße Verwendung.
Das Gerät darf nicht zu folgenden Zwecken ein-
gesetzt werden:
•
Bearbeitung von Leichtbauwänden (Trocken-
bauwand) und sonstiger Gips-, Zement-,
Schaumstoff-, Mineralfaser- und Silikat halti-
gen Oberflächen.
•
Bearbeitung von Metallen, bei denen Metall-
staub entsteht.
•
Bearbeitung von bleihaltigen Anstrichen,
Holzarten und Metalle bei denen schädliche
oder giftige Stäube entstehen
•
Schärfen, Gravieren mit entsprechenden
Vorsätzen
•
Bearbeitung von asbesthaltigem Material
•
Benutzung in explosionsgefährdetem Berei-
chen
•
Schleifen auf feuchten Wänden
Es besteht Verletzungsgefahr.
Für alle daraus entstandenen Sachschäden so-
wie Personenschäden, die auf Grund einer Fehl-
anwendung entstanden sind, haftet der Benutzer
des Gerätes.
Bei Verwendung anderer bzw. nicht Original Bau-
teile an der Maschine erlischt herstellerseitig die
Garantieleistung.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestim-
mungsgemäß nicht für den gewerblichen, hand-
werklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.
Restrisiken
Auch bei sachgemäßer Verwendung des Gerätes
bleibt immer ein gewisses Restrisiko, das nicht
ausgeschlossen werden kann. Aus der Art und
Konstruktion des Gerätes können die folgenden
potentiellen Gefährdungen abgeleitet werden:
•
Kontakt mit der ungeschützten Scheibe
(Schnittverletzung)
•
Hineingreifen in die noch drehende Scheibe
(Schnittverletzung)
•
Wegschleudern von Teilen der Scheibe
(Schnitt- oder stumpfe Verletzung)
•
Wegschleudern von Teilen des zu bearbeiten-
den Materials (Schnitt- oder stumpfe Verlet-
zung)
Anl_CC_PO_1100_150_E_SPK2.indb 7
Anl_CC_PO_1100_150_E_SPK2.indb 7
D
•
Feuergefahr durch Funkenflug
•
Schädigung des Gehöres, wenn kein vorge-
schriebener Gehörschutz getragen wird (Ge-
hörverlust)
•
Einatmen von Schleifpartikeln von Material
und Scheibe
•
elektrischer Schlag bei Berühren von nicht
isolierten elektrischen Bauteilen.
Werden die in Ihrer Gebrauchsanweisung ent-
haltenen Anweisungen nicht beachtet, können
aufgrund unsachgemäßer Benutzung andere
Restrisiken auftreten
4. Technische Daten
Netzspannung:................................ 230 V~ 50 Hz
Aufnahmeleistung: ................................... 1100 W
Drehzahl n: ..................................1000-3500 min
Polierteller: .............................................. 150 mm
Anschlussgewinde: ....................................... M14
Schutzklasse: ................................................ II/
Gewicht: ......................................................2,6 kg
Gefahr!
Geräusch und Vibration
Die Geräusch- und Vibrationswerte wurden ent-
sprechend EN 60745 ermittelt.
Schalldruckpegel L
.............................. 88 dB(A)
pA
Unsicherheit K
............................................ 3 dB
pA
Schallleistungspegel L
WA
Unsicherheit K
........................................... 3 dB
WA
Tragen Sie einen Gehörschutz.
Die Einwirkung von Lärm kann Gehörverlust be-
wirken.
Schwingungsgesamtwerte (Vektorsumme dreier
Richtungen) ermittelt entsprechend EN 60745.
Betriebsart: Schleifen mit Schleifblatt
Schwingungsemissionswert a
Unsicherheit K = 1,5 m/s
Betriebsart: Polieren
Schwingungsemissionswert a
Unsicherheit K = 1,5 m/s
Der angegebene Schwingungsemissionswert ist
nach einem genormten Prüfverfahren gemessen
worden und kann sich, abhängig von der Art und
- 7 -
-1
........................ 99 dB(A)
= 12,86 m/s
2
h,DS
2
= 8,96 m/s
2
h,P
2
16.08.2021 10:19:58
16.08.2021 10:19:58