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Electrolux ERE 39391 W8 Manual De Instrucciones página 49

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GARANTIE/KUNDENDIENST
Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines
Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als
Verbraucher
im
nachstehenden Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen zusätzliche
Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und
erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den
Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material-
und / oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen
nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen
Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des
Gerätes,
durch
Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von
Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind,
verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen
versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht,
ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
Von d d er G G arantiezusage a a usgenommen s s ind V V erschleißteile ( ( z.B.: K K eilriemen,
Kohlebürsten, L L euchtmittel, u u sw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät
innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch
Verbesserung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, und Materialkosten werden von uns
getragen. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch
diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit
möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten,
durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der
Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte
Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
Sinne
des
Konsumentenschutzgesetzes
Nichtbeachtung
der
Einbauvorschriften
electrolux 49
(A)
gemäß
den
und

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