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Kenwood CHP62.400SI Manual Del Usuario página 28

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  • MEXICANO, página 44
Kabelverstauung
Siehe Abbildungen
Das Kabel um die Antriebseinheit wickeln und mit dem Kabelclip
befestigen
Kundendienst und Service
Sollten Sie irgendwelche Probleme mit dem Betrieb Ihres Geräts
haben, ziehen Sie bitte den Abschnitt „Fehlerbehebung" zu Rate
oder besuchen Sie www.kenwoodworld.com, bevor Sie Hilfe
anfordern.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Produkt durch eine Garantie
abgedeckt ist – diese erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen
hinsichtlich geltender Garantie- und Verbraucherrechte in dem
Land, in dem das Produkt gekauft wurde.
Falls Ihr Kenwood-Produkt nicht ordnungsgemäß
funktioniert oder Defekte aufweist, bringen Sie es bitte
zu einem autorisierten KENWOOD Servicecenter oder
senden Sie es ein. Aktuelle Informationen zu autorisierten
KENWOOD Servicecentern in Ihrer Nähe finden Sie bei
www.kenwoodworld.com bzw. auf der Website für Ihr Land.
Hergestellt in China.
Aktualisierte Informationen zur Entsorgung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine
Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro und
Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden
als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer
vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im
Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 betragen
K
L
.
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