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Pfeifer RHINO Traducción Del Manual Original página 9

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  • MEXICANO, página 50
12. Lagerung und Transport
Nach dem Gebrauch vor unbefugtem und unzulässigem
Gebrauch sichern.
Nach dem Gebrauch und vor dem Lagern sind Fremd-
körper oder Schmutz von der Kette und dem Hebelzug
zu entfernen. Die Kette, die Haken und die Sicherungs-
klappen sind zu überprüfen, um sicher zu sein, dass der
Hebelzug wiederverwendet werden kann. Lagern des
Hebelzugs im unbelasteten Zustand in einem trockenen
und sauberen Raum.
Ein Hebelzug, der Anzeichen von Verschleiß und/oder
Beschädigungen (z. B. defekte Sicherungsklappe mit
beeinträchtigter Sicherungsfunktion) aufweist, darf nicht
in Betrieb genommen werden.
• siehe auch „Prüfungen und Wartungen".
13. Prüfungen und Wartungen
Während des Gebrauchs werden Hebelzüge Bedingun-
gen ausgesetzt, welche ihre Sicherheit beeinflussen
können. Es ist deshalb notwendig, ihren sicheren Ge-
brauchszustand durch Wartung, Prüfung und Reparatur
aufrecht zu erhalten.
Prüfung vor jedem Gebrauch
Der sichere Gebrauchszustand des Hebelzugs ist visuell
vor jedem Gebrauch durch den Anwender zu prüfen. Es
ist dabei auf offensichtliche Schäden oder Benutzungs-
erscheinungen zu achten. In jedem Zweifelsfalle bzw. bei
Vorliegen eines oder mehrerer Mängel/Beschädigungen
muss der Hebelzug außer Betrieb genommen und zur
Überprüfung einer befähigten Person übergeben werden.
Allgemeine Prüfungen
Überprüfen Sie die Bremse, sowohl im belasteten als
auch im unbelasteten Zustand. Vor jedem Hebevorgang
muss die Lastbremse auf richtige Funktion überprüft
werden, indem die Last leicht angehoben und dann
angehalten wird, um sicherzustellen, dass die Bremse
die Last halten kann, bevor die Last angehoben wird.
Positionieren Sie den Hebelzug zwischen der zu heben-
den Last und dem Aufhängepunkt. Stellen Sie sicher,
dass die Haken korrekt eingehängt und die Sicherungs-
klappen eingerastet sind.
Die Kettenglieder der Lastkette sind auf Verbiegen, Risse
im geschweißten Bereich oder in den Schultern, Quer-
ritzen und Einkerbungen, Korrosionsgrübchen, Streifen-
bildung (winzige Parallellinien) und Kettenverschleiß zu
überprüfen. Auch die Tragflächen zwischen den Ketten-
gliedern sind dabei zu untersuchen. Wenn die Kette
eines der Kontrollpunkte nicht erfüllt, ist sie zu ersetzen.
Auf Schmierung überprüfen und nach Bedarf schmie-
ren. Wenn die Lastkette nicht stets sauber und ge-
schmiert ist, kann dies zu einem Kettenversagen führen.
Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen
Außergewöhnliche Ereignisse – z. B. Unfälle, schlag-
artige Belastung, Überhitzung, Überlastung, Kollision,
Einfluss von Säuren und Chemie – beeinträchtigen die
Betriebssicherheit des Hebelzugs. Nach solchen Fällen
ist der Hebelzug sofort außer Betrieb zu nehmen und
durch eine befähigte Person zu überprüfen.
Prüfung durch eine befähigte Person
Die Überprüfung durch eine befähigte Person in
Über einstimmung mit nationalen gesetzlichen Regelun-
gen ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Wenn
diese nichts anderes vorschreiben ist die Überprüfung
längstens im Abstand von 12 Monaten durchzuführen.
Bei häufigem Einsatz mit maximaler Tragfähigkeit oder
unter Bedingungen mit Einsatzbeschränkungen, bei
erhöhtem Verschleiß oder Korrosion ist dieser Zeitraum
so zu verkürzen, dass die Betriebstauglichkeit sicher-
gestellt ist. Die Prüfung beinhaltet eine Sicht- und
Funktionsprüfung. Die Prüfung ist zu dokumentieren
und vom Betreiber aufzubewahren.
Nach längerer Lagerung ist der Hebelzug vor der ersten
Inbetriebnahme ebenfalls durch eine befähigte Person
zu überprüfen, wenn der regelmäßige Termin überschrit-
ten oder wenn der Hebelzug nicht ordnungsgemäß
gelagert wurde.
Ablegekriterien
Bei Auftreten folgender Mängel muss der Hebelzug
sofort zur Instandsetzung außer Betrieb genommen
werden:
• Typenschild des Hebelzugs ist unleserlich oder fehlt
• Verformungen am Gehäuse, an der Lastkette oder
anderen Anschlagelementen
• Unzulässiger Verschleiß oder Dehnung an einem
Kettenglied liegt z. B. dann vor, wenn das Nennmaß
der inneren Länge um 5 % überschritten ist. Dies
entspricht einer äußeren Längung von 3 % (Abb. 10)
RHINO-Hebelzug 03/2022 / Änderungen vorbehalten!
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