Bedienung
Nennweiten 625 - 800 – Pratze III
Es ist darauf zu achten, dass immer alle drei oberen Pratzen (Pratze II) auf der Oberkante des
Greifgutes (Schachtring/-konus) auf einer Ebene aufliegen (Siehe Bild 4)!
Sobald auch nur bei einem der drei oberen Pratzen ein größerer Abstand als 15 mm entsteht (zwischen
Pratzen-Unterkante und Greifgut-Oberkante), darf das Greifgut keinesfalls angehoben werden!
Abhilfe: Gerät kurz absenken und neu positionieren.
Ansonsten besteht Abrutschgefahr des Greifgutes!
Obere Pratze
(Pratze II)
Unterkante der
oberen Pratze
Das Trägergerät mit gegriffenen Greifgut langsam anheben und ruckartige Bewegungen vermeiden!
Niemals mit dem Trägergerät (Bagger) und mit Greifgut beladenem Gerät (SVZ-UNI) über
unebenes Gelände schneller als langsame Schrittgeschwindigkeit fahren!
6.1.1.1
Schachtringe (nach DIN 4034-1 u. 2) mit Bauhöhe 250 mm
Beim Greifen von Schachtringen mit einer minimalen Bauhöhe von 250 mm
muss folgendes Zubehörteil zusätzlich angebaut werden: „Adaptersatz an
Auflage von SVZ-UNI" (siehe nebenstehende Abbildung).
Bestell-Nr.: 4400.0079
Adaptersatz darf nur verwendet werden, wenn Schachtringe mit Bauhöhe
250 mm versetzt werden sollen (und nicht generell für größere Bauhöhen)!
Schachtringe mit einer geringeren Bauhöhe als 250 mm dürfen nicht
gegriffen und transportiert werden!
Das Greifen von Schachtringen (Bauhöhe 250 mm) OHNE oben benanntes Zubehörteil
(4400.0079) ist untersagt (→ siehe Bild 1).
Abrutschgefahr und Beschädigungsgefahr des Greifgutes!
54000046
Bild 4
→
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Greifgut-
Oberkante
Greifgut
(Schachtring)
DE