5.1.
Anheben und Transport der verpackten Maschine
Sich beim Anheben davon überzeugen, dass die verpackte Maschine fest verankert
ist, um ein unbeabsichtigtes Umkippen oder Herabfallen zu vermeiden.
Das Be- und Entladen der Transportfahrzeuge muss bei angemessener Beleuchtung
Die vom Hersteller auf einer Holzpalette verpackte Maschine muss mit geeigneten Mitteln
(siehe Richtlinie 2006/42/EWG und nachfolgende Änderungen und/oder Ergänzungen)
auf das Transportfahrzeug geladen und bei Eintreffen am Bestimmungsort mit ebenso
geeigneten Mitteln wieder abgeladen werden.
Die Saugfüße werden einfach in Kartons eingepackt, ohne Palette.
Das Anheben der verpackten Maschine kann nur durch die Verwendung eines
Gabelstaplers erfolgen. Hierbei sehr vorsichtig vorgehen, um Stöße und das Umfallen der
Maschine zu vermeiden.
5.2.
Kontrollen bei der Anlieferung
Bei der Anlieferung durch das Transportunternehmen hat man sich genauestens davon
zu überzeugen, dass die Verpackung und die darin enthaltene Maschine unbeschädigt
sind. Sollte die Maschine Transportschäden aufweisen, so muss auch der Spediteur
darauf hingewiesen werden; vor Annahme der Ware sich schriftlich das Recht
vorbehalten, eine eventuelle Schadenersatzforderung zu stellen.
5.3.
Auspacken
Während des Auspackens der Maschine hat der Arbeiter die notwendigen
Schutzausrüstungen zu tragen (Handschuhe, Brillen usw.), um die Unfallgefahr zu
Die Maschine aus ihrer Verpackung nehmen und folgendermaßen vorgehen:
• die Umreifungsbänder aus Kunststoff mit einer Schere oder einer Schneidezange
durchschneiden;
• den Karton entfernen;
• je nach Modell, die Metallbügel entfernen oder die Umreifungsbänder aus Plastik
durchschneiden, mit denen der Rahmen der Maschine an der Palette befestigt ist;
• mit Hilfe einer schrägen Fläche die Maschine von der Palette im Rückwärtsgang
herunterlassen;
• die Bürsten und den Saugfuß aus den jeweiligen Verpackungen nehmen;
• die Maschine unter Beachtung der Sicherheitsnormen außen reinigen;
• die Maschine von der Verpackung entfernen und die Batterien einbauen.
Falls nötig, das Verpackungsmaterial aufbewahren, da es zum Schutz der Maschine
wiederbenutzt werden kann, falls sie an einen anderen Ort oder zu Reparaturwerkstätten
transportiert werden muss.
Andernfalls muss das Material in Übereinstimmung mit den jeweils zuständigen Gesetzen
entsorgt werden.
DEUTSCH
10
5.
TRANSPORT UND INSTALLATION
ACHTUNG
ausgeführt werden.
ACHTUNG
mindern.