Auch (Online-)Vertreiber von Elektro- und
Elektronikgeräte, sind verpflichtet alte Elektro-
und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Bei
Kauf eines Neugerätes muss der Vertreiber auf
Verlangen des Endnutzers eine unentgeltliche
1:1-Rücknahme eines Altgerätes
durchführen. Ohne Neuerwerb sind die o.a. Ver-
treiber verpflichtet, auf Verlangen des Endnut-
zers bis zu drei Altgeräte (max. Kantenlänge von
25 cm) unentgeltlich zurückzunehmen.
Die Batterien sind vor dem Entsorgen aus dem
Grundgerät zu entnehmen!
Die Batterien müssen getrennt von den anderen
Geräteteilen entsorgt werden.
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