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Entsorgung
Messwerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Werfen Sie Messwerkzeuge und Batterien nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Messwerkzeuge und gemäß der europäischen Richtlinie
2006/66/EG müssen defekte oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwendung zugeführt wer-
den.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro- und Elektronik-Altgeräte
aufgrund des möglichen Vorhandenseins gefährlicher Stoffe schädliche Aus-
wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben.
Nur für Deutschland:
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten für private
Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur unent-
geltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 m² sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamt-
verkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereit-
stellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort
durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die Abholung
des Altgeräts für den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmes-
sung größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
1 609 92A 8B4 | (02.03.2023)
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