Einhaltung von EU-Bestimmungen
Huawei Device Co., Ltd. erklärt hiermit, dass dieses Gerät, PNX-B19, den wesentlichen
Anforderungen und anderen relevanten Bestimmungen der Richtlinie 2014/53/EU entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung, ausführliche Informationen zum Ökodesign
sowie aktuelle Informationen zu Zubehör und Software sind unter folgender Internetadresse
verfügbar: https://consumer.huawei.com/certification.
Dieses Gerät darf in allen Mitgliedstaaten der EU betrieben werden.
Anforderungen bezüglich der Funkstrahlenbelastung
Entsprechend den internationalen Richtlinien wurde das Gerät so konzipiert, dass es die Grenzwerte
des Zielmarkts einhält.
Für die Länder, die für Gewebe von über 10 Gramm den SAR-Grenzwert von 2,0 W/kg (Kopf) und 4,0
W/kg (Gliedmaßen) festlegen. Wenn das Gerät am Handgelenk und in einem Abstand von 1,0 cm
zum Gesicht getragen wird, entspricht es den RF-Spezifikationen.
Höchster berichteter SAR-Wert: Kopf SAR: 0.07 W/kg; Gliedmaßen-SAR: 0.46 W/kg.
Frequenzbänder und Strom
Frequenzbereiche, in denen die Funkausrüstung betrieben werden kann: Einige Bereiche sind
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