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Denon PMA-320A Instrucciones De Operación página 3

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FOR UNITED KINGDOM
MODEL
ONLY
WARNING:
As the colours of the wires in the mains lead of this appliance
may not correspond with the coloured markings identifying
the terminals in your plug proceed as follows:
The wire which is coloured blue must be connected to the
terminal
which
is marked
with the letter N or coloured
black.
The wire which is coloured brown must be connected to
the terminal which is marked with the letter L or coloured
red.
Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunktelinehmer,
Dieses
Gerdt ist von
der Deutschen
Bundespost
als Ton-
bzw. Ternseh-Rund-funkempfanger
bzw. als
Komponente
einer solchen
Aniage (Tuner, Verstarker,
aktive Lautsprecherbox,
Frenseh-Monitor
u. dgl.)
zugelassen.
Is entspricht den zur Zeit geltenden Technischen
Vorschriften und ist zum
Nachweis dafiir mit
dem
Zulassungszeichen
der Deutschen
Bundespost
gekennzeichnet.
Bitte Gberzeugen
Sie sich selbst.
Dieses Gerat darf im Rahmen
der "Allgemeingenehmigung
fiir das Irrichten und Betreiben von Ton- und
Fernseh-Rundfunkemptangern"
in der Bundesrepublik
Deutschland
betrieben
werden.
Beachten
Sie aber
bitte, da autgrund dieser Genehmigung hur fir die Alilgemeinheit bestimmte Sendungen und solche, fiir die
ebenfalls
eine Allgemeine
Empfangsgenehmigung
erteilt worden
ist*). empfangen
und wiedergegeben
werden
diirfen. Wer
unbefugt andere
Sendungen
(z. B. des Polizeifunks,
des Mobilfunks}
emfangt
und
wiedergibt,
versté8t gegen
die Genehmigungsauflagen
und
macht
sich daher
nach
§ 15, Absatz
2a des
Gesetzes
Uber Fernmetdeantagen
strafbar.
Die Kennzeichnung mit dem Zulassungszeichen bietet Ihnen die Gew&hr, daB® dieses Ger&t keine anderen
ordnungsgema8
errichteten und betriebenen
elektrischen Antlagen stort. Der Zusatzbuchstabe
S**) beim
Zulassungszeichen
besagt
auGerdem,
daB&
das
Gerat
gegen
stérendue
Beeinflussungen
durch
andere
ordnungsgemaB
errichtete und betriebene elektrische Aniagen weitgehend unemofinolich
ist, Geréte ohne
den
Zusatz
S sind nicht besonders
sicher gegen
Beeinflussungen.
Soflten bei Geréten mit dem Zusatz S ausnahmsweise trotzdem Beeinflussungen auftreten, oder wenn Sie
Fragen
haben, so wenden
Sie sich bitte an die drtlich zusténdige
FunkstérungsmeBstelle.
*)
Zur Zeit fir den Empfang der Aussendungen
von Amateurfunkstellen und der Normal frequenz- und
Zeitzeichensendungen.
**) Weitere Zusdtze haben in Bezug aut die Stérfestigkeit keine Bedeutung, Sie geben bei Empfangern
vielmehr Aufschlu@
Gber Empfangsméglichkeiten.
Allgemeine Genehmigung far Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger
Oie Aligememe Ton- und Fernseh-Rundfunkgenehmigung vom 11 12.1970 (verdffenticht im Bundesanzerger Nr
234 vorn 16.12.1970) wird unter Bezug aut Abschnitt ill der Genehmigung durch folgende Fassung
der Aligememen
Genehmigung
fir Ton-
und
Fernseh-Rundfunkemptanger
gema&
den
$$
1 und
2 des Gesetzes
Uber
Fernmeideamagen ersetzt
Genehmigung far Ton- und Fernseh-Rundfunkempfénger
1
1. Die Errichtung und der Betreb von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfangern werden nach $$ 1 und 2 des
Gesetzes Uber Fernmeldeanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 173.1977 (BGBI. |. S. 459) alige-
mein genehmigt
2. Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger im Sinne dieser Genehmigung sind Funkanlagen gema& § 1 Abs 1 des
Gesetzes
uber Fernmeldeaniagen,
die ausschlieBlich
die fir Rundfunkempfanger
zugelassenen Frequen-
Zabstimmbereiche *) aufwersen und zum Aufnehmen und gieichzeitigen Hér- oder Sichtbarmachen von Ton-
oder Fernseh-Rundtunksendungen bestimmt sind. Zum Empfanger gehéren auch eingebaute oder mit ihm fest
verbundene Antennen sowre bei Untertedung in mehrere Gerate die funktionsmabig zugehorenden Gerate.
Auer fur den Emptang von Rundfunksendungen diirfen Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger nur mit beson-
derer Genehmigung der Deutschen Bundespost tur andere Fernmeldezwecke zusatzlich benutzt werden.
In den Empfinger eingebaute oder sonst mit ihm verbundene Zusatzgerate (2.B. Uttraschallfernmeideantagen,
intrarotfermmeldeantagen) werden von cieser Genehmigung nicht erfakt (ausgenommen die Emnchtungen zum
Emptang des Verkehrsrundfunks). Desgleichen sind andere technische Empfangeresgenschatten, die Uber den
ergentlichen Zweck eines Rundfunkempfangers hinausgehen (2.8 zum Empfang anderer Funkdienste. fur die
Wiedergabe im Rahmen von Textibertragungsvertahren) hierdurch nicht genehmugt. Hierfiir gelten besondere
Regelungen
Ul}
Diese Genehmigung wird unter nachstehenden Autlagen erteilt.
1. Ton: und Fernseh-Rundfunkempfanger mUssen den jeweils geltenden Technischen Vorschiiften fur Ton und
Fernseh-Rundfunkempftanger entsprechen.
Emgebaute Zusatzgerate mussen den tur sie geltenden Bestim-
mungen und technischen Vorschriften geniigen
Anderungen der Technischen Vorschniften, die mm Amisblatt des Bundesmmisters ftir das Post- und Fernmet-
dewesen
verdffentlicht werden, muB bei schon ernchteten und in Betrieb genommenen Ton- und Femseh-
Rundtunkemptangern nachgekormmen werden, wenn durch den Betneb dieser Rundtunkempfanger andere elek-
trische Aniagen gestort werden.
Serienmatig hergestethe Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger mtissen zum Nachwers dafir, da& se den
IMPORTANT
Neutral
Live
Blue:
Brown:
Die raumliche Kombination von Funkanlagen mit Ton- oder Femnseh-Rundfunkempfangern ist qur dann zuldssig,
wenn die betreffenden Funkanlagen je fur sich genehmigt sind.
lichen.
nN
mu
Bei Funkstérungen die nicht durch Mangel der Rundfunkempfanger oder der mit ihnen verbundenen Gerate
verursacht werden, konnen die Funkmeédienste der Deutschen
Bundespost zur Feststellung der Stérung in
Anspruch
genommen
werden.
WV.
Die Auflagen dieser Genehmigung konnen jederzeit erganzt oder geandert werden
ab 17.1979.
Bonn, den 14.65.1979
7
Der Bundesmunister
fur das Post- und Fernmeldewesen
Im Auftrag
Haist
") Siehe Technische Vorschriften fur Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger. verdffenticht im Amtsbiatt des Bundesministers fiir das Post- und Fernmeldewesen.
L_ **) Fur ausnahmsweise noch nicht gekennzeichnete, vor dem 1.7.1979 erichtete und in Betneb genommene Ton-Rundfunkempfanger wird die Kennzeichnung nicht venangt.

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