Bei Kauf eines Neugerätes muss der Vertreiber
auf Verlangen des Endnutzers eine unentgeltliche
1:1-Rücknahme eines Altgerätes durchführen.
Ohne Neuerwerb sind die o.a. Vertreiber ver-
pflichtet, auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei
Altgeräte (max. Kantenlänge von 25 cm) unent-
geltlich zurückzunehmen.
Dieses Symbol besagt, dass Batterien
und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien bei
einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadt-
teils oder im Handel abzugeben. Die Inhaltsstoffe
sind giftig und gefährden bei unsachgemäßer
Entsorgung die Umwelt und können gesundheits-
schädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und
Pflanzen haben.
− Vor dem Entsorgen muss der Akku vollständig
entladen werden. Lassen Sie hierfür das Ge-
rät so lange eingeschaltet, bis es nicht mehr
arbeitet.
Achtung!
Dieses Gerät enthält einen Akku, der aus Sicher-
heitsgründen fest eingebaut ist und nicht ent-
nommen werden kann, ohne das Gehäuse zu
zerstören. Ein unsachgemäßer Ausbau stellt ein
Sicherheitsrisiko dar. Geben Sie daher das Gerät
ungeöffnet bei der Sammelstelle ab, die Gerät und
Akku fachgerecht entsorgt.
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