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Beurer IL 60 Instrucciones De Uso página 9

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Neuen Infrarotstrahler einsetzen
HINWEIS
Setzen Sie den neuen Infrarotstrahler nur mithilfe eines Tuchs ein.
Fassen Sie den Infrarotstrahler nicht mit den bloßen Fingern an,
da die Fettschicht auf der Haut den Infrarotstrahler beschädigen
kann.
1. Setzen Sie den neuen Infrarotsstrahler mithilfe eines Tuchs in
die Fassung ein. Das Einsetzen des neuen Infrarotsstrahlers
erfolgt sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge wie der Ausbau.
2. Schließen Sie das Gerät wieder. Das Schließen des Geräts er-
folgt sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge wie das Öffnen.
3. Achten Sie darauf, dass keine Gegenstände im Gehäuse ver-
bleiben und keine Kabel eingeklemmt werden!
Sollten Sie Probleme beim Wechsel des Infrarotstrahlers haben,
wenden Sie sich an den Kundendienst.
Aufbewahren
1. Ziehen Sie den Netzstecker und lassen Sie das Gerät vollstän-
dig abkühlen, bevor Sie es bewegen.
2. Wenn Sie die Schutzbrille längere Zeit nicht verwenden, emp-
fehlen wir Ihnen, sie in der Originalverpackung in trockener
Umgebung und ohne Beschwerung aufzubewahren.
3. Bewahren Sie den Wärmestrahler am besten in der Original-
Verpackung an einem trockenen Ort auf.
9. ERSATZ- UND VERSCHLEISSTEILE
Für den Erwerb von Ersatz- und Verschleißteilen besuchen Sie
www.beurer.com oder wenden Sie sich an die jeweilige Service-
adresse (lt. Serviceadressliste) in Ihrem Land.
Bezeichnung
Ersatzstrahler
Typ: Halogenleuchtmittel
220 – 230 V / 300 W
118 mm Länge für Sockel R7S
10. WAS TUN BEI PROBLEMEN?
Problem
Mögliche Ursache
Infrarotstrah-
Ein-/ Ausschalter
ler leuchtet
wurde nicht
5
nicht
gedrückt
Kein Strom
Brenndauer des
Infrarotstrahlers
überschritten
Nach dem Wechsel
des Infrarotstrahlers
wurde der neue
Infrarotstrahler nicht
korrekt eingesetzt
Infrarotstrah-
Sicherheitsabschal-
ler schaltet
tung aufgrund Über-
während dem
hitzungsschutz
Betrieb aus,
obwohl der
Timer noch
nicht abge-
laufen ist
Artikel- bzw. Bestellnummer
110.048
Behebung
Drücken Sie die Ein/
Aus-Taste
5
Den Netzstecker
korrekt in die Steckdose
stecken
Der Infrarotstrahler ist
defekt. Kontaktieren Sie
den Kundendienst oder
Ihren Händler
Prüfen Sie, ob der neue
Infrarotstrahler entspre-
chend der Beschreibung
in Kapitel 8.2 korrekt
eingesetzt wurde
Gerät abkühlen lassen
und erneut in Betrieb
nehmen.
11. ENTSORGUNG
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner
Lebensdauer nicht mit dem Hausmüll entfernt werden. Die Ent-
sorgung kann über entsprechende Sammelstellen in
Ihrem Land erfolgen. Befolgen Sie die örtlichen Vor-
schriften bei der Entsorgung der Materialien. Entsorgen
Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Alt-
geräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie sich
bitte an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
Rücknahmestellen für Ihre Altgeräte erhalten Sie z. B. bei der ört-
lichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, den örtlichen Müllent-
sorgungsunternehmen oder bei Ihrem Händler.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsor-
gung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Samm-
lung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungs-
gemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe
ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen
auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die fol-
genden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten
verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro-
und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von min-
destens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im pri-
vaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte,
Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für
die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen
IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme
müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumut-
barer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels-
geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu-
rückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus
dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen
diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als
Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene
Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich,
bevor Sie es zurückgeben.
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