4.2 Garantiebestimmungen
• Die Garantie für dieses Produkt kann nur
vom Eigentümer unter Vorlage der Original-
Kaufrechnung in Anspruch genommen werden.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf
Material- und Konstruktionsfehler an diesem
Produkt und seinen Teilen. Die Garantie erlischt,
wenn:
• das Produkt unsachgemäß oder unsorgfältig
verwendet wird;
• das Produkt zweckentfremdet genutzt wird;
• das
Produkt
Gebrauchsanweisung montiert und gewartet
wird;
• an dem Produkt unsachgemäße technische
Reparaturen vorgenommen werden;
• nachträglich Teile montiert werden, die
nicht den technischen Spezifikationen des
Produkts entsprechen, oder nachträglich auf
unsachgemäße Weise Teile montiert werden;
• nachträglich montierte Teile oder Ersatzteile
kein offizielles BERG-Zubehör bzw. keine
offiziellen BERG-Teile;
• witterungsbedingte Schäden wie Korrosion
oder normale Lackverwitterung entstehen;
• das Produkt vermietet oder auf andere Weise
mehreren
unspezifizierten
Verfügung gestellt wird.
BERG haftet in keinem Fall für Schäden am
Produkt oder an Teilen des Produkts, die die Folge
sind:
• Falsche Einstellung des Lenkers;
• Nicht rechtzeitiger Austausch von Teilen wie z.
B. der Räder.
Während
des
Garantiezeitraums
alle von BERG festgestellten Material- oder
Konstruktionsfehler
repariert oder ausgetauscht.
LOS GEHT!
nicht
gemäß
Personen
werden
nach
Wahl
von
BERG
Der Eigentümer dieses Produkts kann Anspruch
auf Garantie erheben, indem er sich an den
Händler wendet, bei dem er dieses Produkt
gekauft hat. Neben der Beanstandung werden
die Seriennummer des Produkts und der originale
Kaufbeleg benötigt. Sie finden die Seriennummer
auf dem Rahmen des Produkts.
Bei Ablehnung eines Garantieantrags trägt der
Eigentümer des Produkts alle entstandenen
Kosten.
Diese Garantie ist nicht auf Dritte übertragbar.
der
zur
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