zu verhindern. Im Zweifelsfall ist der Hersteller zu Rate zu ziehen.
Das abgesaugte Kältemittel muss dem Kältemittelhersteller in einem geeigneten
Container zugesandt werden, wobei der entsprechende Entsorgungsnachweis
auszufüllen ist. Die abgesaugten Kältemittel dürfen nicht in Behältern und noch weniger
in Containern gemischt werden.
Müssen Kompressoren oder deren Schmiermittel entfernt werden, ist sicherzustellen,
dass diese ordnungsgemäß abgesaugt werden und dass sich das entzündliche
Kältemittel nicht mit den Schmiermitteln mischt. Der Absaugvorgang muss vor dem
Rückversand des Kompressors an den Händler erfolgen. Ausschließlich der elektrische
Heizwiderstand des Kompressors darf entfernt werden, um diesen Vorgang zu
beschleunigen. Sollte Öl aus einer Ausrüstung gesaugt werden, muss dieses sicher
gehandhabt werden.
Anhang CC
Transport von Ausrüstungen mit entzündlichen Kältemitteln
Weitere Transportvorschriften können für Anlagen mit entzündlichen Gasen gelten. Die
maximale Anzahl an Ausrüstungen bzw. Baugruppen die für den Transport zugelassen
ist, wird in der geltenden und anwendbaren Transportvorschrift festgelegt.
Markierung der Ausrüstungen mit Schildern
Schilder für ähnliche Geräte, die in einem Arbeitsbereich verwendet werden,
unterliegen lokalen Vorschriften sowie Mindestanforderungen, um die nötigen
Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz einleiten zu können.
Alle erforderlichen Zeichen müssen jederzeit sichtbar sein. Weiterhin haben die
Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ausreichend über die Bedeutung
der Schilder informiert und geschult wurden, um die nötigen Maßnahmen einleiten zu
können, die in den jeweiligen Fällen nötig sind.
Die Effizienz der Schilder darf nicht durch eine Anhäufung von Schildern verringert
werden, die zu dicht aneinander zu finden sind.
Piktogramme müssen so einfach wie möglich dargestellt werden und grundlegende
Details aufweisen.
Entsorgung von Ausrüstungen mit entzündlichen Kältemitteln
Siehe nationale Vorschriften.
Lagerung der Ausrüstungen/Geräte
Die Ausrüstung muss gemäß den Herstellerangaben gelagert werden. (Je nach Modell
V.1.0
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unterschiedlich).
Lagerung verpackter (nicht geöffneter) Ausrüstungen
Die verpackten Produkte sind so zu lagern, dass keine mechanische Schäden an der
Ausrüstung geschehen, was zum Auslaufen von Kältemittel führen könnte.
Die maximale Anzahl an Geräten die gemeinsam gelagert werden können, wird in den
lokalen Vorschriften festgelegt.
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V.1.0