Dieses Symbol besagt, dass dieses Elektro- bzw.
Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht
im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom
Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt
werden muss.
Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für
Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wie-
derverwendung der Geräte zur Verfügung.
Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalver-
waltung erhalten. Auch (Online-)Vertreiber von Elektro- und
Elektronikgeräte, sind verpflichtet alte Elektro-und Elektronik-
geräte zurückzunehmen. Bei Kauf eines Neugerätes muss der
Vertreiber auf Verlangen des Endnutzers eine unentgeltliche
1:1-Rücknahme eines Altgerätes durchführen. Ohne Neuerwerb
sind die o.a. Vertreiber verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers
bis zu drei Altgeräte (max. Kantenlänge von 25 cm) unentgeltlich
zurückzunehmen.
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