Berechtigung des Benutzers führen, die von den Funkverwaltungsabteilungen
der örtlichen Regierung zum Betrieb dieses Funkgeräts erteilt wurde, und sollten
nicht vorgenommen werden. Um den entsprechenden Anforderungen zu
entsprechen, sollten Sendereinstellungen nur von oder unter Aufsicht einer
Person vorgenommen werden, die als technisch qualifiziert für die Durchführung
von Senderwartungen und -reparaturen in privaten mobilen Mobilfunk- und
Festnetzdiensten zertifiziert ist, die von einer Organisation, die für den Benutzer
dieser Benutzer zertifiziert ist, zertifiziert wurde Dienstleistungen.
Der Austausch von Senderkomponenten (Kristall, Halbleiter usw.), die nicht von
der örtlichen Autorisierung der Funkverwaltungsabteilungen für dieses Funkgerät
genehmigt wurden, kann gegen die Regeln verstoßen.
FCC-Anforderungen:
• Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Der Betrieb unterliegt
den folgenden zwei Bedingungen:
(1) Dieses Gerät darf keine schädlichen Störungen verursachen
(2) Dieses Gerät muss alle empfangenen Störungen akzeptieren, einschließlich
Störungen, die einen unerwünschten Betrieb verursachen können.
CE-Anforderungen:
• (Einfache EU-Konformitätserklärung) Henan Eshow Electronic Commerce Co.,
Ltd erklärt, dass der Funkgerätetyp den grundlegenden Anforderungen und
anderen relevanten Bestimmungen der ROTEN Richtlinie 2014/53 / EU und der
ROHS-Richtlinie 2011/65 / EU entspricht und die WEEE-Richtlinie 2012/19 / EU;
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter folgender
Internetadresse verfügbar: www.retekess.com.
•Disposal
Das durchgestrichene Mülleimersymbol auf Ihrem Produkt, Ihrer Literatur oder
Ihrer Verpackung weist Sie darauf hin, dass in der Europäischen
Union alle elektrischen und elektronischen Produkte, Batterien und
Akkus (wiederaufladbare Batterien) am Ende ihrer Abgabe zu
bestimmten Sammelstellen gebracht werden müssen Arbeitsleben.
Entsorgen Sie diese Produkte nicht als unsortierten Siedlungsabfall.
Entsorgen Sie sie gemäß den Gesetzen in Ihrer Nähe.
(1) Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
(2) Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der
Vorbereitung zur
Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
a) Batterien können nach Gebrauch unentgeltlich in der Verkaufsstelle
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