unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten
Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern
oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich
abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400
m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt
auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen
oder die gesamten Lager- und Versandflächen
mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben
die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu
gewährleisten.
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