Die Möglichkeit der unentgeltlichen
Rückgabe eines Altgerätes besteht bei
rücknahmepflichtigen Vertreibern unter
anderem dann, wenn ein neues gleichartiges
Gerät, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer
abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an
einen privaten Haushalt ausgeliefert wird,
kann das gleichartige Altgerät auch dort zur
unentgeltlichen Abholung übergeben werden;
dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln für Geräte
der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs.
1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger",
„Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere
mit mindestens einer äußeren Abmessung
über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden
Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim
Abschluss eines Kaufvertrages befragt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der
unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen
der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines
neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter
sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro
Geräteart.
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