Gefahr durch Kontakt mit giftigem Schweißrauch.
Schwere Personenschäden können die Folge sein.
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Gefahr durch
Schweißrauch
Gefahr durch beim Schweißen entstehenden Rauch, der gesundheitsschädliche
Gase und Dämpfe enthält.
Schwere gesundheitliche Schäden können die Folge sein.
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WARNUNG!
Ein Schweißbetrieb ohne ein eingeschaltetes Absauggerät ist nicht zulässig.
Unter Umständen ist die alleinige Verwendung der beschriebenen Absaug-
vorrichtung nicht ausreichend, um die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz
ordnungsgemäß zu verringern. In diesem Fall eine zusätzliche Absaugung in-
stallieren, um die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz ordnungsgemäß zu
verringern.
Im Zweifelsfall die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz durch einen Sicher-
heitstechniker feststellen lassen.
WARNUNG!
Ein Schweißbetrieb ohne ein eingeschaltetes Absauggerät ist nicht zulässig.
Unter Umständen kann die alleinige Verwendung eines Absaug-Schweißbren-
ners nicht ausreichen.
In diesem Fall eine zusätzliche Absaugung installieren, um die Schadstoffbe-
lastung am Arbeitsplatz zu verringern.
Im Zweifelsfall die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz durch einen Sicher-
heitstechniker feststellen lassen.
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