Altgerät entsorgen
Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten mit
Systemen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen.
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf
Rädern zeigt an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt.
Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner
Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen,
sondern in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder
Entsorgungsbetrieben abgeben müssen. Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei.
Schonen Sie die Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Altgerät an Ihren
Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte
verkaufen, sind verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dies gilt bei
Altgeräten, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, auch wenn im Zuge der
Altgeräte-Rückgabe kein Neugerät gekauft wird. Informieren Sie sich bei Ihrem Händler
über die Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie vor der Rückgabe für
deren Löschung selbst verantwortlich. Entnehmen Sie vor der Rückgabe Batterien oder
Akkus sowie Leuchtmittel, sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich ist, und
entsorgen Sie diese separat. Bei fest eingebauten Akkus ist bei der Entsorgung darauf
hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält. Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Geräts bzw. Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
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