Descargar Imprimir esta página

Braun MQ 3025WH Instrucciones De Seguridad página 3

Ocultar thumbs Ver también para MQ 3025WH:

Publicidad

DEUTSCHLAND:
Aktualisierte Informationen zur Entsorgung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen
an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammenge-
stellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeich-
net. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind,sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden
können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies
gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung
eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im
Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m
für
2
Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamt-
verkaufsfläche von mindestens 800 m
, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und
2
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m
betragen
2
oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m
betragen. Vertreiber
2
haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahme-
pflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn
ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät
auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder
4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder„Groß-
geräte" (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer
entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages
befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammel-
stellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei
Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones.
3

Publicidad

loading