stellen sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung
der Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Kom-
munalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten vor der Rückgabe alle
Daten extern gesichert und von dem Altgerät dauerhaft und unwider-
ruflich gelöscht werden. Endnutzer sind ausschließlich selbst dafür ver-
antwortlich, dass alle personenbezogenen Daten auf den zu entsorgen-
den Altgeräten gelöscht sind.
GERÄT (ANDERE DEUTSCHSPRACHIGE LÄNDER)
Altgeräte dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden.
Entsprechend Richtlinie 2012/19/EU ist das Gerät am Ende seiner Lebens-
dauer einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Dabei werden im Gerät enthaltene Wertstoffe der Wiederverwertung
zugeführt und die Belastung der Umwelt vermieden.
Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elektroschrott oder
einem Wertstoffhof ab.
Wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihr örtliches Entsorgungsun-
ternehmen oder Ihre kommunale Verwaltung.
26