Elektrogeräte, Batterien/Akkus dürfen nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Elektrische Geräte und Akkus sind ge-
trennt zu sammeln und zur umweltgerechten
Entsorgung bei einem Verwertungsbetrieb ab-
zugeben. Erkundigen Sie sich bei den örtlichen
Behörden oder bei Ihrem Fachhändler nach
Recyclinghöfen und Sammelstellen.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Die Ladegeräte sind ausschließlich geeignet die folgenden
Wechselakkus zu laden:
LBC202Z-2, Typ Li 22 / 2,0 Ah,
LBC2025-1, Typ Li 22-2 / 2,5 Ah,
LBC204Z-1, Typ Li22-3 / 4,0 Ah
WARTUNG
GEFAHR
Vor allen Arbeiten am Gerät Motor abstellen und den
Wechselakku herausnehmen.
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Geben Sie Akkus an einer Altbatterie-Sammel-
stelle ab, wo sie einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Das Laden anderer Akkus ist nicht zulässig.
Dieses Gerät darf nur wie angegeben bestimmungsgemäß
verwendet werden. Bei Nichtbeachtung der Bestim-
mungen, aus den allgemein gültigen Vorschriften sowie
den Bestimmungen aus dieser Anleitung, kann der Her-
steller für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden.
HINWEIS
Bei Nichtbenutzung sollte der Akku zu ca. 50% aufgeladen
und bei Zimmertemperatur (5°C bis 20°C) aufbewahrt
werden. Bei längerer Lagerung muss der Akku einmal pro
Jahr nachgeladen werden, um eine vollständige Entladung
zu vermeiden.
Nur Originalzubehör und Originalersatzteile verwenden.