ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Ab dem
01.07.2022 unterliegen auch diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die
gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen.
Sie können Ihre Altgeräte kostenlos an den ausgewiesenen örtlichen
Sammel- und Rückgabesystemen abgeben.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten.
Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete
Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass
das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.