5.2.2 NACH DEN ERSTEN 8 BETRIEBSSTUNDEN
Nach den ersten 8 Betriebsstunden muss jede fabrikneue Ma-
schine einer gründlichen Kontrolle unterzogen werden, wobei fol-
gendes zu prüfen ist:
- der Allgemeinzustand der Maschine
- Nach der Kontrolle des Verschleißzustandes der Hacken vor
allem sicherstellen, dass alle Hacken durch die Schrauben si-
cher befestigt werden.
- Alle Schrauben und Mutterschrauben der Maschine auf festen
Sitz zu prüfen.
5.2.3 ALLE 20 BETRIEBSSTUNDEN
- Die Befestigungsschrauben der Hacken auf festen Sitz prüfen.
- Die Gelenkwelle, die Stellschraube der Walze und die Walzen-
träger schmieren.
5.2.4 ALLE 100 BETRIEBSSTUNDEN
- Den Ölstand im Gehäuse des Untersetzungsgetriebes prüfen.
Eventuell Öl nachfüllen.
- Den Ölstand im seitlichen Gehäuse prüfen. Eventuell Öl nach-
füllen. Der korrekte Ölstand ist daran zu erkennen, dass das Öl
aus der Verschraubung des Standloches austritt.
5.2.5 ALLE 500 BETRIEBSSTUNDEN
- Alle 500 Betriebsstunden oder wenigstens einmal pro Jahr das
Öl in Untersetzungsgehäuse wechseln.
- Die Kupplung der Gelenkwelle auf volle Funktionstüchtigkeit
prüfen
Die Kupplung ggf. in einer Vertragswerkstatt einer Revision
unterziehen lassen, wobei die Scheiben ersetzt werden.
5.3 JAHRESZEITLICH BEDINGTER
STILLSTAND
Am Ende der Saison, wenn die Maschine längere Zeit nicht mehr
benutzt werden soll, ist folgendes erforderlich:
- Die Maschine gründlich reinigen, um vor allem Dünger und
Chemikalien zu entfernen.
- Eine gründliche Kontrolle ausführen und alle Teile ersetzen, die
Verschleiß oder Schaden aufweisen.
- Alle Schrauben und Mutterschrauben fest anziehen, insbeson-
dere diejenigen, mit denen die Hacken befestigt werden.
- Alle Schmierstellen gründlich abschmieren, die ganze Maschi-
ne mit einer Plastikplane abdecken und in einem trockenen
Raum abstellen.
Wenn diese Vorgänge sorgfältig ausgeführt werden, wirkt sich
das ganz zum Vorteil des Benutzers aus, weil er die Maschi-
ne bei der Wiederaufnahme der Arbeit in einem hervorragen-
den Zustand vorfindet.
Bei der etwaigen Verschrottung der Maschine sind die Um-
weltschutzbestimmungen zu beachten, die in dem jeweiligen
Bestimmungsland der Maschine gelten. Insbesondere die
Schmierstoffe und die verschiedenen Elemente je nach ihrer
Beschaffenheit vorschriftsmäßig entsorgen.
b60s
5.4 ERSATZTEILE
Alle Bestandteile der Maschine können beim Hersteller bestellt
werden, wobei folgende Angaben zu machen sind:
- Modell der Maschine
- Seriennummer der Maschine
- Baujahr
- Best.Nr. des gewünschten Ersatzteils, so wie sie im Ersatzteil-
katalog steht, Beschreibung des Ersatzteils und entsprechen-
de Stückzahl
- Frachtmittel. Falls kein Frachtmittel genannt wird, haftet der
Hersteller nicht für etwaigen Lieferverzug infolge höherer Ge-
walt, obgleich dieser Dienstleistung immer besondere Aufmerk-
samkeit gewidmet wird. Die Versandkosten gehen immer zu
Lasten des Empfängers. Die Ware reist auf Risiko und Gefahr
des Auftraggebers, auch wenn sie frei Haus geliefert wird.
Wir erinnern daran, dass der Hersteller immer für alle Erfor-
dernisse bei Service und/oder Ersatzteilen zur Verfügung
steht.
5.4.1 ERSATZTEILAFELN
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