Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronikge-
räten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
– Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
– Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme ver-
pflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
– Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit ei-
ner Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem
abgeben oder einer anderen autorisierten Sam-
melstelle in Ihrer Nähe zuführen.
– Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
14 Störungsabhilfe
Störung
Das Produkt lässt sich nicht
starten.
Mögliche Ursache
Die Akkuleistung ist zu schwach.
Der Akku ist nicht richtig einge-
setzt.
Der Drehrichtungsschalter ist in
Mittelstellung.
www.scheppach.com
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes
durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zu Lithium-Ion-Akkus
Akku vor der Entsorgung des Geräts ausbau-
en!
• Werfen Sie den Akku nicht in den Hausmüll, ins
Feuer (Explosionsgefahr) oder ins Wasser. Beschä-
digte Akkus können der Umwelt und Ihrer Gesund-
heit schaden, wenn giftige Dämpfe oder Flüssigkei-
ten austreten.
• Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EG recycelt werden.
• Geben Sie das Gerät und das Ladegerät an einer
Verwertungsstelle ab. Die verwendeten Kunststoff-
und Metallteile können sortenrein getrennt werden
und so einer Wiederverwertung zugeführt werden.
• Entsorgen Sie Akkus im entladenen Zustand. Wir
empfehlen die Pole mit einem Klebestreifen zum
Schutz vor einem Kurzschluss abzudecken. Öffnen
Sie den Akku nicht.
• Entsorgen Sie Akkus nach den lokalen Vorschriften.
Geben Sie Akkus an einer Altbatteriesammelstelle
ab, wo sie einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden. Fragen Sie hierzu Ihren lo-
kalen Müllentsorger.
Abhilfe
Laden Sie den Akku auf.
Schieben Sie den Akku in die Akku-Aufnah-
me. Der Akku rastet hörbar ein.
Den Drehrichtungsschalter nach links oder
rechts drücken.
DE | 13