1 Wichtige Sicherheits- und Umwelthinweise
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben der EU-
WEEE-Direktive (2012/19/ EU). Das Produkt
wurde mit einem Klassifizierungssymbol für
elektrische und elektronische Altgeräte
(WEEE) gekennzeichnet.
Dieses
Elektro-
bzw.
einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z.B. bei
einer kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei einem
Vertreiber (siehe unten zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle
Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das
gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist
zudem selbst dafür verantwortlich, personenbezogene
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Geräte
trägt dazu bei, mögliche negative Folgen für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit zu vermeiden.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die
mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen
Sie
insbesondere
Hausmüll,
sondern
Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Saugroboter / Bedienungsanleitung
Elektronikgerät
ist
solche
Materialien,
Verpackungen,
nicht
über
die
bereitgestellten
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro-
und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich
an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe
eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der
mit
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das
neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und
Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die
den oben genannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger
im
(z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und Geräte,
die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als
100 cm² enthalten und Geräte beschränkt, bei denen
mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt.
Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss
der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein
neues Gerät zu erwerben.
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