Rücknahmepflichten der vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet,
bei
Abgabe
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt,
am
Ort
der
unmittelbarer
Nähe,
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber
von
Lebensmitteln
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft
Elektro-
anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche
Vertreiber
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind,
(kleine
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen;
die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an
den
Kauf
eines
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt
werden.
eines
neuen
Abgabe
oder
unentgeltlich
mit
einer
und
Elektronikgeräte
müssen
zudem
auf
Elektrogeräte)
Elektro-
oder
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert
wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für
den
Vertrieb
Fernkommunikationsmitteln,
Vertreiber Lager- und Versandflächen für
in
Elektro-
und
Gesamtlager
Lebensmittel beinhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die
unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten
Wärmeüberträger
Bildschirme,
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr
als
100 cm² enthalten und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine der
im
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm
beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte
geeignete
zumutbarer
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer
zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät
zu erwerben.
unter
Verwendung
wenn
Elektronikgeräte
und
Versandflächen
ist
dann
aber
(z.B.
Kühlschrank),
Monitore
und Geräte, die
muss
der
Rückgabemöglichkeiten
Entfernung
zum
DE
von
die
bzw.
für
auf
Vertreiber
in
jeweiligen
13