MekFarmer 220
5.6.5
INSTALLATION DES HYDRAULISCHEN
DRILLMASCHINEN - ANBAUS (OPT)
FIG. 28
• Vergewissern, wenn einmal das Gestell auf der Maschi-
ne montiert ist, um die Drillmaschine mit dem Saatpro-
dukt zu heben, dass das Gesamtgewicht der komplexen
Kombinierung nicht mit dem im Handbuch vorherge-
sehene Gewicht überschreiten darf.
• Vergewissern, dass die Montage und die Hebefunktion
der Drillmaschine korrekt sei und dass es keine Störung
bei den Hydraulikleitungen gibt.
• Vergewissern, dass die mechanischen Teile der Drillma-
schine nicht die Maschinenwalze oder die Maschine
selbst behindern.
• Vergewissern, dass es bei den Transfers den öffentl-
ichen Straßen entlang keine von der Maschine übers-
tehenden Teile gibt.
• Vergewissern, dass hinter der kombinierten Maschine
die klar sichtbaren optischen Signalgruppen sind, und
falls nicht, ist es nötig, dafür nach dem Kodex der Straße
des Landes derselben Maschine vorzusehen.
WARNUNG
In Transportphase den öffentlichen Straßen entlang,
muss der Saattrichter stets leer von jeglichem Produkt
sein.
5.6.6
ANSCHLUSS DER HYDRAULISCHEN
DRILLMASCHINE (OPT)
Nach der korrekten Montage des Anschlusses auf der Ma-
schine, um die korrekte Hebefunktion zu überprüfen, den
Hydraulikschlauch des Steckanschlusses des Traktors ver-
binden und Druck geben, um so die Betätigung der Struktur
über der Maschine einzuwilligen. Diesen Arbeitsgang leer
zwei oder dreimal vollziehen, sich vergewissernd, dass
alles nach Vorschrift funktioniert und es keine mechani-
schen oder hydraulischen Hindernisse gibt. Vor diesen Ar-
beitsgängen absichern, dass keine Person in der Nähe der
Maschine ist. Das Gefälle des Drillmaschinen-Anschlusses
ist spontan, falls kein Druck in der Anlage vorhanden ist,
soweit der Zylinder mit einfacher Wirkung ist. Er ist mit ei-
nem Sperrventil ausgestattet im Fall eines plötzlichen Lei-
tungsbruchs.
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FIG. 29
1 Zylindersteuerung Drillmaschinen-Anschluss.
2 Sperrventil.
3 Hydraulikleitung mit 3/8" Gas.
4 Schutzhülle.
5.6.7
TRANSPORT AUF STRASSE
ANMERKUNG
FÜR DIE TEILNAHME AM STRASSENVERKEHR IST ES ERFOR-
DERLICH, DIE STRASSENVERKEHRSORDNUNG ZU BEACHTEN,
DIE IN DEM LAND GILT, IN DEM DIE MASCHINE BENUTZT
WIRD.
DIE DATEN ZU GEWICHT UND ABMESSUNGEN IM ABSATZ "2.7
GRÖSSEN" NACHLESEN. DIESE DATEN SIND NÜTZLICH, UM ZU
PRÜFEN, OB DIE MASCHINE DURCH TUNNEL UND ENGPÄSSE
TRANSPORTIERT WERDEN KANN.
WARNUNG
Soweit von den Rechtsvorschriften des Straßenverk-
ehrs vorgeschrieben, muss der Transport auf Straßen
mit den Katzenaugen, Blinker, Signale für langsames
Fahrzeug und für vorstehende Ladung ablaufen. Die
Indikatoren auf der hinteren Seite der Maschine gut
sichtbar einstellen. Im Fall nächtlicher Verstellung
oder bei schlechter Sicht die Signallichter und - Größen
einsetzen.
Es ist absolut verboten, Personen oder Tiere auf dem
Gerät zu transportieren.
In Kurven auf die Fliehkraft achten, die mit bzw. ohne
angebaute Maschine an einer vom Schwerpunkt des
Traktors abweichenden Stelle ausgeübt wird.
Beim Straßentransport mit ausgehobenem Gerät ist
der Schalthebel des Krafthebers des Traktors in die
gesperrte Position zu bringen.
Während des Maschinentransports die Zapfwelle en-
tkuppeln und die Gelenkwelle vom Traktor lösen.
Für den Straßentransport muss das Gerät mindestens
40 cm vom Boden angehoben sein.
Standsicherheit der Einheit Traktor-Gerät prüfen.
Um die Standsicherheit der Einheit Traktor-Gerät zu prüfen,
müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
M x s ≤ 0,2T x i + Zx(d+i)
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