1.2 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Diese Betriebsanleitung ist für Personen bestimmt, die mit der Montage von Aufzügen vertraut sind.
Ausreichende Kenntnisse im Aufzugbau und in der Wartung sind Voraussetzung.
Fa. P.F.B. lehnt jegliche Verantwortung für Schäden, die durch nicht fachgerechte oder sonstige Handlungen,
die nicht in Übereinstimmung mit dieser Betriebsanleitung vorgenommen wurden und damit die Eigenschaften
des Produktes beeinträchtigen, ab.
Die Gewährleistungsverpflichtung der Fa. P.F.B. kann entfallen, wenn das Bauteil anders als in dieser Anleitung
beschrieben eingesetzt wird.
Aus sicherheitstechnichen Gründen ist es nicht zulässig:
• Falsche oder anders bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzer als nach Vorgabe zu montieren.
• Veränderungen jeglicher Art am Geschwindigkeitsbegrenzer vorzunehmen.
1.3 SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
Grundsätzlich sind Monteure für die Arbeitssicherheit selbst verantwortlich.
Die Beachtung und Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Auflagen ist
Voraussetzung,
um
Instandsetzungsarbeiten zu vermeiden.
Besonders zu beachtende Hinweise zur Sicherheit und Schadensverhütung sind durch folgende Symbole her-
vorgehoben:
ACHTUNG! Hinweis auf Gefahr. Dieses Zeichen kennzeichnet Risiko-Situationen an Personen und
hebt Benehmensverfahren hervor.
WARNUNG! Hinweis auf Gefahr von möglichen Beschädigungen an Bauteilen und ihren
Bestandteilen (z.B. durch Montagefehler, usw.).
WICHTIG! Hinweis auf nützliche Informationen.
Diese Betriebsanleitung ist Bestandteil der Gesamtanlage. Sie muß an einem geschützt, jederzeit leicht zugän-
glichen Ort (z.B. Triebwerksraum) aufbewahrt werden.
1.4 HINWEISE ZU ARBEITEN AN SICHERHEITSBAUTEILEN
Geschwindigkeitsbegrenzer gehören zur Gruppe der Sicherheitsbauteile. Das Beachten der zu diesem Bauteil
gehörenden Normen und Richtlinien, einschließlich der in der Betriebsanleitung gegebenen Informationen, ist
unbedingt erforderlich.
Vor Arbeitsbeginn an diesem Bauteil muß deshalb diese Betriebsanleitung, insbesondere das Kapitel
Sicherheitsvorkehrungen, gelesen und verstanden worden sein.
Sicherheitseinrichtungen bedürfen besonderer Beachtung. Ihre einwandfreie Funktion ist Voraussetzung für ge-
fahrloses Betreiben der Anlage.
Bei Sicherheitseinrichtungen, die erst nach Montage justiert werden können, muß deren Justierung unmittel-
bar nach der Montage erfolgen.
Sind Sicherheitseinrichtungen werkseitig bereits voreingestellt, muß deren Funktion sofort geprüft werden.
Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Warten oder Instandsetzen notwendig, sind diese sofort
nach Abschluß der Arbeiten wieder zu montieren und entsprechend zu prufen.
Es werden in dieser Anleitung folgende Sicherheitseinrichtungen beschrieben:
• Sicherheitsschalter am Geschwindigkeitsbegrenzer (werkseitig eingestellt)
• Sicherheitsschalter am Spanngewicht (nar bei Anlagen nach EN 81)
Schäden
an
Personen
und
am
Produkt
bei
Montage-,
Wartungs-
und
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