– schriftliche Anweisungen für den Fahrer;
– Ausrüstung
– Zusätzliche tragbare Feuerlöscher neben dem obligatorischen von 2 kg
– Bescheinigung der Fahrersberufsausbildung
– Verbot der Personenbeförderung.
Für Brennstoffe sind insbesondere die Einschränkungen:
– für Stoffe und Gegenstände der Verpackungsgruppe II (Benzin) ist die maximale transportierbare Gesamtmenge pro transporteinheit
gleich 333 Liter
– für Stoffe und Gegenstände der Verpackungsgruppe III (Benzin) ist die maximale transportierbare Gesamtmenge pro transporteinheit
gleich 1.000 Liter.
Wenn die transportierten Mengen gefährlicher Güter jedoch die Grenzen im Punkt 1.1.3.6 von ADr überschreiten (z. B. mehr als 1000 Liter
nur Diesel oder mehr als 333 l. Benzin), gelten keine Ausnahmen für den transport.
Es wird in diesem Fall auf den offiziellen Text vom ADR, das Wissen des Fahrers (der obligatorisch eine ADR- Lizenz haben muss) und auf
die besonderen Verpflichtungen hingewiesen, die ADR dem Unternehmen sowohl in Bezug auf die Ausbildung des Personals (Abschnitt
8.2.3 ADR) als auch die mögliche Verpflichtung der Ernennung eines für den sicheren Transport gefährlicher Güter gemäß der Gesetze-
sverordnung vom 4. Februar 2000, Nr. 40 qualifizierten Beraters auferliegt.
3.3. KENNZEICHNUNG
CArrytANk in der Version, die vom Ministerium für transport im rahmen des Abs. 6.5 ADr nicht zugelassen wird, weist keine UN-ken-
nzeichnung auf, die den intermodalen transport erlauben könnte. Seine Verwendung ist ausschließlich auf der Straße und im rahmen der
im vorherigen § 3.2 angegebenen Freistellung gestattet.
3.4. NUTZUNGSGRENZE
CArrytANk in der Version, die vom Ministerium für transport im rahmen des Abs. 6.5 ADr nicht zugelassen worden ist, unterliegt dem
konsequenten Verwendungsverbot nach dem 5. Jahr seit seiner Erbauung nicht; Es empfiehlt sich nicht nicht Verwendung über diese Gren-
ze hinaus, weil die mechanischen-technologischen Eigenschaften des Polymers, das für den Bau (PELLD) verwendet wird, unterliegen dem
natürlichen Verfall im Laufe der Zeit und so auf lange Sicht können sie die Sicherheitsbedingungen für den transport nicht mehr garantieren.
3.5. ZUSAMMENFASSENDE TAFEL DER GESETZE
Neben der Gesetzgebung im Straßenverkehr gefährlicher Güter, bei der Prüfung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß der
aschinenrichtlinie 2006/42/EG ff. gelten umfassendere rechtliche und gesetzlichen referenzen, darunter die wichtigsten sind in der folgen-
den tabelle zusammengefasst:
Gesetz / Norm
M.D. 31. Juli 1934, Nr. 228
Gesetzesverordnung 81/08
Gesetzesverordnung
106/2009
richtlinie 2006/42/EG
richtlinie 2014/30/EG
richtlinie 2014/68/EG
UNI EN ISO 12100:2010
EN 809:1998+A1:2009
EN 1127-1:2011
EN 13478:2008
EN ISO 13857:2008
UNI EN ISO 13849-1:2016
UNI EN ISO 14120:2015
EN 60034-5:2001
EN 60204-1:2005
+AMD1:2008 CSV
UNI EN 1037:2008
EN 12162:2009
EN ISO 4871:2009
UNI EN ISO 11200:2014
DE
betreff
Sicherheitsvorschriften für Mineralöle
Umsetzung vom Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2007, 123 zum Schutz der Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz)
Ergänzungs- und korrekturvorschriften der Gesetzesverordnung vom 9. April 2008, Nr. 81 zum Schutz
der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz)
„Maschinenrichtlinie"
Elektromagnetische Verträglichkeit
Druckgeräte
Sicherheit von Maschinen – allgemeine Grundsätze für die Gestaltung – risikobeurteilung und
risikominderung
Pumpen und Pumpenaggregate für Flüssigkeiten - allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen
Explosionsfähige Atmosphären-Explosionsschutz und Explosionsschutz – teil 1°: Grundlegende
konzepte und Methoden
Sicherheit von Maschinen-Brandschutz und kontrolle
Sicherheitsabstände zur Verhinderung des Erreichens von gefährlichen Zonen mit den oberen und
unteren Gliedmaßen
Maschinensicherheit - teile von Steuerungssystemen im Zusammenhang mit Sicherheit - teil 1
Allgemeine Grundsätze für die Gestaltung
Maschinensicherheit - Schutzabdeckungen - Allgemeine Anforderungen für die konstruktion und den
Bau von feststehenden und beweglichen Schutzabdeckungen
Drehende elektrische Maschinen – teil 5: Schutzgrade für rotierende Maschinen
Sicherheit von Maschinen-elektrische Ausrüstung von Maschinen – teil 1: allgemeine regeln
Maschinensicherheit - Vermeidung von unerwartetem Anlauf
Pumpen für Flüssigkeiten. Sicherheitsanforderungen: hydrostatische testverfahren
Akustik - Erklärung und Prüfung von Geräuschemissionswerten von Maschinen und Anlagen
Akustik - Geräuschabstrahlung von Maschinen und Geräten - Leitfaden für die Anwendung der
Grundnormen zur Bestimmung von Emissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen
spezifischen Positionen.
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MAN_CArrytANk_rev.0 del 05/2017