Medizinprodukten - Teil 1: Beurteilung und Prüfungen im Rahmen
eines Risikomanagementprozesses).
Es ist eine Hubfunktion größer der 1,5-fachen Nennlast gegeben.
Invacare® arbeitet kontinuierlich daran, zu gewährleisten, dass der
Einfluss des Unternehmens auf die Umwelt lokal und global auf ein
Minimum reduziert wird.
•
Wir halten die aktuellen Umweltschutzbestimmungen (z. B. der
Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und
der RoHS-Verordnung) ein.
•
Wir verwenden ausschließlich REACH-konforme Materialien
und Bauteile.
Bitte wenden sie sich für weitere Informationen an die entsprechende
Invacare®-Niederlassung ihres Landes (Kontaktadressen finden sie
auf der Rückseite dieser Gebrauchsanweisung).
1.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
Badewannenlifter erleichtern bzw. ermöglichen den Einstieg in die
bzw. den Ausstieg aus der Badewanne. Sie sind ausschließlich als
Badehilfe für Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
bestimmt. Jede weitere Verwendung ist nicht erlaubt.
Der Badewannenlifter ist für den Einsatz in Kliniken,
Pflegeeinrichtungen sowie im privaten, häuslichen Bereich bestimmt.
1574469-A
Indikationen
•
Erhebliche Funktionsminderung/fehlende Funktionsfähigkeit der
oberen und/oder unteren Extremitäten (z.B. Amputationen,
Lähmungen, Gelenkerkrankungen, neuromuskulären
Erkrankungen mit Beeinträchtigung der Extremitäten), wenn
ein weitgehend selbständiges Ein- und Aussteigen aus der
Badewanne bzw. Hin- und Aufsetzen nicht mehr möglich
ist; Rumpfkontrolle und eine Restfunktionsfähigkeit der
Extremitäten müssen noch ausreichend vorhanden sein.
•
Chronische Krankheitsfolgen mit Funktionseinschränkungen der
unteren und/oder oberen Extremitäten, die ein selbständiges
Baden nicht mehr zulassen, wenn durch die Benutzung des
Badewannenlifters jedoch ein weitgehend eigenständiges Baden
ermöglicht wird und andere Badehilfen zum Ausgleich der
Behinderung nicht ausreichen.
Kontraindikationen
Bei richtiger Anwendung sind keine Kontraindikationen bekannt.
1.6 Nutzungsdauer
Die zu erwartende Nutzungsdauer beträgt bei täglicher und
bestimmungsgemäßer Verwendung fünf Jahre. Voraussetzung dafür
sind die Einhaltung der Wartungs- und Sicherheitsvorschriften, die in
dieser Gebrauchsanweisung angegeben sind.
Allgemein
27