Prüfanweisung für die messtechnische Kontrolle
(nur für geschultes Fachpersonal)
Die messtechnische Kontrolle ist späte-
stens alle 2 Jahre von folgenden Ein-
richtungen oder Personen durchzufüh-
ren:
– Hersteller
– für das Messwesen zuständige
Behörde
– Personen, welche die Voraussetzun-
gen der Medizinprodukte-Betreiber-
verordnung erfüllen.
A) Funktionsprüfung
Eine Funktionsprüfung des Gerätes
kann nur am Menschen oder mit
einem geeigneten Simulator durch-
geführt werden.
B) Prüfung
auf
Druckkreises und Abweichung
der Druckanzeige
Hinweise:
a) Für die Prüfung ist die Manschette
vom Gerät abzunehmen (vorher die
Schrauben im Batteriefach entfer-
nen).
Nach
Manschette kann der Luftanschluss-
stecker (Spezialstecker) in das Gerät
eingesteckt werden.
b) Für die Prüfung auf Dichtigkeit des
Druckkreises muss über ein T-Stück
Dichtheit
des
Entfernen
der
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