6. Garantie
Unabhängig von den Gewährleistungsverpflichtungen
des Händlers aus dem Kaufvertrag leisten wir für dieses
Gerät Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate — gerechnet vom
Liefertag an den ersten Endabnehmer. Sie reduziert
sich bei gewerblicher Benutzung oder gleichzuset-
zender Beanspruchung auf 12 Monate. Zur Gel-
tendmachung des Anspruchs ist die Vorlage eines
Kaufbeleges erforderlich.
2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle wesent-
lichen Funktionsmängel, die nachweislich auf mangel-
hafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen
sind durch Instandsetzung der mangelhaften Teile
oder Teilersatz nach unserer Wahl; ausgetauschte
Teile gehen in unser Eigentum über. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile,
wie z. B. Glas, Kunststoffe, Lampen. Mängel sind uns
innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Feststel-
lung zu melden. Während der Garantiefrist werden
die zur Behebung von aufgetretenen Funktionsfehlern
benötigten Ersatzteile sowie die Kosten der angefal-
lenen Arbeitszeit nicht berechnet. Bei unberechtigter
Inanspruchnahme unseres Kundendienstes gehen die
damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden.
Instandsetzungsarbeiten beim Kunden oder am
Aufstellungsort können nur für Großgeräte verlangt
werden. Andere Geräte sind unserer nächstgelege-
nen Kundendienststelle oder Vertragswerkstatt zu
übergeben bzw. ins Werk zu senden.
3. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch gering-
fügige Abweichungen, die für Wert und Gebrauchs-
tauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, durch
Schäden aus chemischen und elektrochemischen Ein-
wirkungen von Wasser sowie allgemein aus anomalen
Umweltbedingungen. Ein Garantieanspruch besteht
nicht bei Schäden als Folge normaler Abnutzung,
ferner nicht bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanwei-
sung oder unsachgemäßer Verwendung.
4. Der Garantieanspruch verliert seine Gültigkeit,
wenn von uns nicht bevollmächtigte Personen Eingriffe
oder Reparaturen an den Geräten vornehmen.
5. Garantieleistungen bewirken weder für das Gerät
noch für die eingebauten Ersatzteile eine Verlänge-
rung oder Erneuerung der Garantiefrist: die Garantie-
frist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantie-
frist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere
solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
Auch nach Ablauf der Garantiefrist bieten wir Ihnen unsere
Kundendienstleistungen an. Bitte wenden Sie sich an Ihren
Händler oder direkt an unsere Kundendienst-Abteilung.
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