ENTSORGUNG
Entsorgen Sie die Verpackungsmate-
rialien sortenrein. Informationen zur
ordnungsgemäßen Entsorgung erhalten Sie
beim kommunalen Entsorgungsdienstleister
oder Umweltamt.
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den
Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte und deren Umsetzung in nationales
Recht müssen verbrauchte Elektrogeräte ge-
trennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Entladene Altbatterien und Akkus müssen
vom Verbraucher in Batteriesammelgefäßen
entsorgt werden. Informationen zur Entsor-
gung alter Geräte oder Batterien, die nach
dem 01.06.2006 produziert wurden, er-
fahren Sie beim kommunalen Entsorgungs-
dienstleister oder Umweltamt.
Batterien und Akkus dürfen nicht im
Hausmüll entsorgt werden, sondern
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien
und Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können
die Batterien nach Gebrauch entweder in un-
serer Verkaufsstelle oder in unmittelbarer
Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen
Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.
Batterien und Akkus sind mit einer durchge-
kreuzten Mülltonne sowie dem chemischen
Symbol des Schadstoffes bezeichnet.
Cd¹
Hg²
Pb³
1 Batterie enthält Cadmium
2 Batterie enthält Quecksilber
3 Batterie enthält Blei
DE
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