I.3
WARNUNG VOR POTENTIELL GIFTIGEN
STOFFEN
GEFAHR!
Die folgenden Informationen zum Umweltschutz
und Vorschriften zu benutzten Kältemitteln
aufmerksam durchlesen.
I.3.1.1
Kenndaten des verwendeten Kältemittels
• Difluormethan (HFC 32) 50% in Gewichtsanteilen
CAS-Nr.: 000075-10-5
• Pentafluorethan (HFC 125) 50% in Gewichtsanteilen
CAS-Nr.: 000354-33-6
I.3.1.2
Kenndaten des verwendeten Öls
Zur Schmierung des Geräts wird Polyesteröl verwendet; halten Sie sich
auf jeden Fall immer an die Angaben des Verdichter-Typenschilds.
GEFAHR!
Weitere Informationen zu Kältemittel und Schmieröl
finden Sie in den Sicherheitsdatenblättern der
jeweiligen Hersteller der Produkte.
I.3.1.3
Grundlegende Öko-Informationen über die
eingesetzten Kältemittel
• Beständigkeit , Abbau und Umwelteinfluss
Kältemittel
Chemische Formel
R32
CH
R125
C
HF
2
R410A ist ein 50%-Gemisch der Kältemittel HFC R32 und R125. Diese
gehören zur Familie der Hydrofluorkarbone und unterliegen dem
Protokoll von Kyoto (1997 und darauf folgende Überarbeitungen), da
sie den Glashauseffekt erzeugen. Der Index, der die Auswirkung des
Kältemittels auf den anthropischen Glashauseffekt misst, ist der GWP
(Global Warming Potential). Konventionell ist der Index für Kohlendioxid
(CO
) GWP=1.
2
Der jedem Kältemittel zugewiesen Wert des GWP, stellt die gleiche
Menge an CO
in kg dar, die man in einem Zeitfenster von 100 Jahren
2
an die Atmosphäre abgeben muss, um den gleichen Treibhauseffekt
von einem 1 kg Kältemittel im gleichen Zeitabschnitt zu erhalten.
Das Gemisch R410A ist frei von ozonzerstörenden Elementen, wie
Chlor. Sein ODP-Wert (Ozone Depletion Potential) ist daher null
(ODP=0).
Kältemittel
Zusammensetzung
GWP (auf 100 Jahre)
UMWELTSCHUTZ!
Die Hydrofluorkarbone in der Einheit dürfen nicht
frei an die Atmosphäre abgegeben werden, da sie
zum Treibhauseffekt beitragen.
R32 und R125 sind Derivate von Kohlenwasserstoffen, die sich relativ
schnell in der unteren Atmosphäre (Troposphäre) zersetzen. Die
Zerfallsprodukte sind hochgradig flüchtig und liegen daher in sehr
niedrigen Konzentrationen vor. Sie haben keine Auswirkung auf den
photochemischen Smog (sie fallen nicht unter die flüchtigen
organischen Substanzen VOC - gemäß den Bestimmungen der
Vereinbarung UNECE).
• Auswirkungen auf Gewässer
Die in die Umwelt freigesetzte Substanz verursacht keine langfristige
Gewässerverschmutzung.
• Expositionskontrolle/Individueller Schutz
Geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, Augen und
Gesicht schützen.
• Berufliche Expositionsgrenzen:
R410A
HFC 32
TWA 1000 ppm
HFC 125
TWA 1000 ppm
GWP (auf 100 Jahre)
F
550
2
2
3400
5
R410A
Elemente
R32/R125
50/50
ODP
0
2000
• Handhabung
GEFAHR!
Alle Personen, die die Einheit bedienen und warten,
müssen ausreichend über die Gefährdung bei der
Handhabung von potenziellen Giftstoffen
unterrichtet werden. Die Nichtbeachtung der
angeführten Anweisungen kann zu
Personenverletzungen und Maschinenschäden
führen.
Das Einatmen hoher Dampfkonzentrationen vermeiden. Die
Konzentration in der Umgebungsluft muss auf ein Minimum reduziert
und auf diesem Niveau gehalten werden; sie muss geringer als die
berufliche Expositionsgrenze sein. Die Dämpfe sind schwerer als Luft,
daher sind hohe Konzentrationen der Substanz in Bodennähe bei
geringem Luftaustausch möglich. In diesen Fällen für ausreichende
Belüftung sorgen. Kontakt mit offenem Feuer und heißen Oberflächen
vermeiden, da dadurch reizende und giftige Zerfallsprodukte entstehen
können. Augen- und Hautkontakt mit dem Kältemittel vermeiden.
• Maßnahmen bei Austreten des Kältemittels
Tragen Sie bei der Beseitigung der ausgelaufenen Flüssigkeit
angemessene, individuelle Schutzmittel (einschließlich Atemschutz).
Bei ausreichend sicheren Arbeitsbedingungen die Leckstelle isolieren.
Lassen Sie bei kleineren Flüssigkeitsverlusten das Produkt verdunsten,
falls die Bedingungen für eine angemessene Entlüftung vorliegen. Bei
Austreten größerer Mengen für eine intensive Lüftung des ganzen
Bereichs sorgen.
Die ausgelaufene Substanz mit Sand, Torf oder ähnlich saugfähigem
Material eindämmen.
Verhindern Sie, dass die Flüssigkeit in Abflüsse, Kanalisation,
Kellerräume oder Reparaturgruben eindringt, da die Dämpfe eine
erstickende Atmosphäre erzeugen.
I.3.1.4
Wichtige toxikologische Hinweise zum
eingesetzten Kältemittel
• Einatmen
Hohe Konzentrationen in der Luft können betäubend wirken und zu
Bewusstlosigkeit führen. Eine länger andauernde Aussetzung kann
Herzrhythmusstörungen und plötzlichen Tod verursachen.
Sehr hohe Konzentrationen können durch den daraus folgenden
verringerten Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft Ersticken bewirken.
• Hautkontakt
Kältemittelspritzer können Kälteverbrennungen verursachen. Eine
Gefährdung durch Absorption der Substanz über die Haut ist
unwahrscheinlich. Wiederholter oder längerer Hautkontakt kann den
schützenden Fettfilm der Haut zerstören und damit zu Austrocknen,
Rissigkeit und Dermatitis führen.
• Augenkontakt
Flüssigkeitsspritzer können Kälteverbrennungen verursachen.
• Verschlucken
Höchst unwahrscheinlich; im Fall von Verschlucken sind
Kälteverbrennungen möglich.
I.3.1.5
Erste-Hilfe-Maßnahmen
• Einatmen
Den Verletzten aus dem belasteten Bereich entfernen und in einem
warmen Raum ruhen lassen. Falls erforderlich, Sauerstoff
verabreichen. Falls die Atmung stillsteht oder auszusetzen droht,
künstlich beatmen. Bei Herzstillstand externe Herzmassage ausführen
und ärztliche Hilfe anfordern.
• Hautkontakt
Die Substanz nach Hautkontakt unverzüglich mit lauwarmem Wasser
abspülen. Die betroffenen Hautbereiche mit Wasser auftauen lassen.
Mit Kältemittel verschmutzte Kleidungsstücke ablegen. Die
Kleidungsstücke können im Fall von Kälteverbrennungen an der Haut
ankleben. Falls Hautreizung oder Blasenbildung auftritt, einen Arzt
konsultieren.
• Augenkontakt
Sofort mit Augenspülflüssigkeit oder klarem Wasser ausspülen. Dabei
die Augenlider auseinander ziehen, den Spülvorgang mindestens 10
Minuten lang durchführen. Ärztliche Hilfe anfordern.
• Verschlucken
Keinen Brechreiz hervorrufen. Falls der Verletzte bei Bewusstsein ist,
ihm den Mund mit Wasser ausspülen und 200-300 ml Wasser
verabreichen. Sofort ärztliche Hilfe anfordern.
• Zusätzliche ärztliche Behandlung
Symptomatische Behandlung und falls angebracht unterstützende
Therapie. Kein Adrenalin oder ähnliche Arzneimittel verabreichen, da
diese zu Herzrhythmusstörungen führen können.
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ABSCHNITT I: BENUTZER