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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in
nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer umwelt-
gerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der sachge-
rechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer
Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der nationalen Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und
Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation und Begleitpapieren der Produkte,
auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der iSC GmbH zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
Das Gerät kann bei ungünstigen Netzverhältnissen zu vorübergehenden Spannungsabsenkungen füh-
ren. Ist die Netzimpedanz am Anschlusspunkt zum öffentlichen Netz größer als 0,324 Ω können weitere
Maßnahmen erforderlich sein bevor das Gerät an diesem Anschluss bestimmungsgemäß betrieben
werden kann. Wenn nötig kann die Impedanz beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen erfragt
werden.
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13.05.15 14:19