PK-5A Garantieerklärung und -Bedingungen für Deutschland und Österreich
GARANTIEERKLÄRUNG UND -BEDINGUNGEN FÜR DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH
Sehr geehrter Kunde,
herzlichen Glückwunsch zum Erwerb Ihres ROLAND/BOSS–Instruments/Geräts. Sie haben ein Produkt eines Herstellers
erworben, der zu den führenden Anbietern für elektronische Musikinstrumente auf dem Weltmarkt zählt. ROLAND
garantiert Ihnen, über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus, hiermit 24 Monate Mangelfreiheit ab
Kaufdatum nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Instrument/Gerät bei
einem autorisierten ROLAND-Fachhändler erworben haben und dies durch die Kaufrechnung belegen können. Wenn
Sie Grund zu einer Reklamation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren/einen autorisierten ROLAND- Fachhändler. Zur
Sicherung etwaiger Garantieansprüche empfehlen wir die Registrierung unter www.rolandmusik.de – Bereich SERVICE
– für Deutschland und www.roland.co.at für Österreich.
In der Schweiz gelten die Garantiebestimmungen nach Schweizer Recht (inkl. Fürstentum Liechtenstein). Bei
Gewährleistungs-/Garantiefragen wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Schweizer ROLAND-Fachhändler oder
die ROLAND (Switzerland) AG in CH-4452 Itingen.
GARANTIEBEDINGUNGEN
1. Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht eingeschränkt.
2. Die Garantieleistung erstreckt sich auf die Beseitigung festgestellter Fertigungs- und Materialfehler. Die
Beseitigung erfolgt durch Reparatur, Ersatz defekter Bauteile oder Ersatzlieferung. Unsere Garantieleistung umfasst
alle zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Unsere
Garantie bezieht sich nicht auf nach Vertragsabschluss entstandene Transportschäden, auch nicht auf Schäden
durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und fehlerhafte oder nachlässige Behandlung des Instruments /
Geräts. Außerdem fallen Schäden oder Funktionsstörungen in Folge höherer Gewalt (Blitzschlag, Hochwasser etc.)
oder sonstiger äußerer Einflüsse nicht unter unsere Garantie.
3. Die Garantie erlischt, wenn der Defekt auf Änderungen des Originalzustandes des Instruments / Geräts oder auf
Fremdeingriffe oder Reparaturen durch einen von uns nicht autorisierten Kundendienst zurückzuführen ist.
Mangelhafte und/oder unrichtige Angaben auf der Kaufrechnung bezüglich des Kaufgegenstandes, des Käufers und
des Kaufdatums entbinden uns von jeglicher Garantieverpflichtung.
4. Ein Garantieanspruch wird nur gegen Vorlage der Kaufrechnung eines autorisierten ROLAND-Fachhändlers
anerkannt. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist ferner, dass das Instrument/Gerät noch mit dem Original-
Typenschild mit ROLAND/ BOSS-Seriennummer versehen ist.
5. Diese Garantie berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einschließlich solcher aus
entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden.
6. Bestehende Garantieansprüche müssen gemäß den vorstehenden Bestimmungen innerhalb der Garantiefrist bei
Ihrem/einem autorisierten ROLAND-Fachhändler geltend gemacht werden.
ROLAND Elektronische Musikinstrumente Handelsges.mbH, Postfach 1905, D-22809 Norderstedt
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ROLAND Austria Ges.mbH, Postfach 83, A-6063 Innsbruck
ROLAND (Switzerland) AG, Postfach, CH-4452 Itingen