1.6 Sicherheitshinweise für den Betreiber/
Bediener
• Ein vorhandener Berührungsschutz für sich bewe-
gende Teile darf bei einer sich in Betrieb befindli-
chen Anlage nicht entfernt werden.
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind aus-
zuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.B. in den
Vorschriften des VDE und der örtlichen Energie-
versorgungsunternehmen).
1.7 Sicherheitshinweise für Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle War-
tungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von auto-
risiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt
werden, das sich durch eingehendes Studium der
Montage- und Betriebsanleitung ausreichend infor-
miert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe nur im
Stillstand durchzuführen. Die in der Montage- und
Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise
zum Stillsetzen der Anlage muß unbedingt eingehal-
ten werden.
Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder ange-
bracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt
6. Inbetriebnahme aufgeführten Punkte zu beachten.
1.8 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteil-
herstellung
Umbau oder Veränderungen an Pumpen sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig. Origi-
nalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zube-
hör dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer
Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufheben.
1.9 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Pumpen ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entspre-
chend Abschnitt 2.1 Verwendungszweck der Mon-
tage- und Betriebsanleitung gewährleistet. Die in
den technischen Daten angegebenen Grenzwerte
dürfen auf keinen Fall überschritten werden.
2. Allgemeine Beschreibung
2.1 Verwendungszweck
GRUNDFOS AP Pumpen eignen sich besonders zur
Förderung von:
• Schmutzwasser,
• Wasser mit Schlammbeimengungen und
• Grundwasser.
Sofern es die örtlichen Vorschriften zulassen, kön-
nen die GRUNDFOS AP65 Pumpen für die Förde-
rung von fäkalienhaltigem Abwasser in Ein- und
Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden.
GRUNDFOS AP65 Pumpen können für die Förde-
rung von fäkalienhaltigem Abwasser in Restaurants,
Hotels, auf Campingplätzen etc. eingesetzt werden.
Durch die kompakte Bauweise sind die Pumpen so-
wohl für den transportablen Einsatz als auch für die
stationäre Installation geeignet. Die Pumpen lassen
sich entweder freistehend auf einem Fuß oder mit
Hilfe eines automatischen Kupplungssystems mit
Führungsrohren montieren.
2.2 Betriebsbedingungen
2.2.1 PH-Wert
Bei stationärer Installation eignen sich die AP Pum-
pen zur Förderung von Medien mit einem pH-Wert
zwischen 4 und 10.
2.2.2 Medientemperatur
Medientemperatur: 0°C bis +40°C.
Jedoch kurzzeitig bis max. +60°C.
2.2.3 Dichte des Fördermediums
Maximal zulässige Dichte des Fördermediums:
3
1100 kg/m
.
2.2.4 Eintauchtiefe
Max. 10 m unter dem Flüssigkeitsspiegel.
2.2.5 Niveau des Fördermediums
Das niedrigste Ausschaltniveau muß immer über der
Oberkante des Pumpengehäuses liegen.
2.2.6 Betriebsart
Max. 15 Schaltungen je Stunde.
Die Pumpen sind ausschließlich für in-
Achtung
termittierenden Betrieb ausgelegt.
2.3 Schalldruckpegel
Der Schalldruckpegel der Pumpe liegt unter den
Grenzwerten, die in der EG-Richtlinie 98/37/EWG für
Maschinen angeführt sind.
3. Transport und Lagerung
Die Pumpe läßt sich sowohl in senkrechter als auch
waagerechter Stellung transportieren. Sicherstellen,
daß sie nicht rollen oder umkippen kann.
Die Pumpe immer am Handgriff, nie am Motorkabel
oder am Schlauch bzw. Rohr heben.
Bei längerer Lagerung ist die Pumpe gegen Feuch-
tigkeit, Wärme und Frost zu schützen.
Nach längerem Stillstand ist die Pumpe zu überprü-
fen, bevor sie in Betrieb gesetzt wird. Freigängigkeit
durch Drehen des Laufrades von Hand überprüfen.
Besonders auf die Wellenabdichtungen und die Ka-
beleinführungen achten.
4. Montage
Jede Pumpe wird mit einem zusätzlichen Leistungs-
schild geliefert, das am Montageort befestigt werden
sollte.
Vor der Montage den Ölstand in der Ölkammer prü-
fen, siehe Abschnitt 7. Instandhaltung und Wartung.
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