Drahtseillänge (m) Durchhang (m) Zugkraft (kN) Vorspannung (kN)
Tab.1
4.3 Abseilbremse ABS-12
An Abseileinrichtungen z.B. an Bohrtürmen wird von den Bergämtern eine zusätzliche
Abseilbremse vorgeschrieben. Sie dient als Zusatzbremse , wenn wegen erheblicher klimatischer
Belastung - Regen, Frost, Seegang - Bedenken gegen die ständige Gebrauchstüchtigkeit des
Abseilgerätes bestehen.
Bei der Abseilbremse handelt es sich um einen U-förmigen, schraubstockähnlichen Grundkörper,
der einerseits mit einer Seilführungsbacke und anderseits mit einer Bremsbacke ausgerüstet ist.
Durch eine Schraubspindel kann die Bremsbacke so weit geöffnet werden, dass das Gerät um
das Tragseil gelegt werden kann. Durch eine entgegengesetzte Schließbewegung wird die
Bremsbacke soweit gegen das Tragseil verschoben, dass dasselbe unlösbar umschlossen wird
und in Endstellung die Bremsbacke das Tragseil in die Seilführungsbacke presst.
Durch die Regelung des Anpressdruckes kann eine vollständige Bremsung oder ein Gleiten auf
dem Tragseil erzielt werden. Für die Bremsregelung ist nur eine Hand erforderlich und für die
Stellung „fest" oder „gleiten" eine geringe Drehung der Schraubspindel. Die Übertragung der
Handkraft auf die Schraubspindel erfolgt durch einen kräftigen Dreisterngriff. Die Seilführungs-
backe hat entsprechend geformte Einlaufrundungen, die eine Beschädigung des Tragseils
ausschließen. Das Abseilgeschirr und das Drahtseil vom Abseilgerät sind mit Wirbel an der
Abseilbremse befestigt, so dass Seilverdrehungen (Seildrall) vermieden und die Körperstellung
des Benutzers den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden kann.
Die Abseilbremse ist zusammen mit dem Abseilgerät nach einem Rettungseinsatz, mindestens
jedoch einmal im Jahr durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller autorisierte Person auf
ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Dabei ist besonders die Spindelmutter und die
Spindellagerung in der Bremsbacke auf Gängigkeit zu untersuchen und nachzufetten.
Hinweis: Die Abseilbremse ist stets am oberen Abfahrtspunkt zu stationieren und nur zusammen
mit dem Abseilgerät zu benutzen. Andernfalls können unkontrollierbare Abfahrgeschwindigkeiten
auftreten, die beim Abbremsen Überlastungen an den Tragseilen oder Sicherheitsgeschirren
verursachen.
5. Wartung, Lagerung, Transport und Instandsetzung
Nach dem Einsatz Abseilgerät und Abfahrseil mit einem nassen Lappen gegebenenfalls reinigen.
Keine Lösungsmittel verwenden. Wenn es beim Einsatz oder beim Reinigen nass geworden ist
trocknen. Trocknen ausschließlich auf natürliche Weise, d.h. nicht in der Nähe von Feuer oder
anderen Hitzequellen. Abseilgerät und Abfahrseil in luftigen und schattigen Räumen trocken
lagern. Um Beschädigungen während der Lagerung oder des Transports zu verhindern sollte die
Ausrüstung in einem Gerätebeutel oder einer Transportkiste aufbewahrt werden.
Kontakt mit hoher Feuchtigkeit, Hitze, Chemikalien, insbesondere Säuren, ätzenden Flüssigkeiten
und Ölen vermeiden. Wenn unvermeidbar,
Sollte eine Desinfektion der Ausrüstung erforderlich sein, bitte ebenfalls an den Hersteller
wenden.
Instandsetzungen dürfen nur durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller autorisierte
Person unter genauer Beachtung der Instandsetzungsanleitung durchgeführt werden.
Abseilgeräte, die fest an einem Arbeitsplatz installiert sind und dort zwischen den Inspektionen in
Position gelassen werden, sind auf geeignete Weise gegen Umwelteinflüsse zu schützen (z. B.
Rettungsfass).
Die Rettungsausrüstung sollte in einem eindeutig gekennzeichneten Bereich gelagert werden,
sofort einsatzbereit für einen Rettungsfall.
Beschädigte Ausrüstung oder Ausrüstung, die gewartet werden muss, auf keinen Fall im gleichen
Bereich wie die einsatzbereite Ausrüstung lagern.
Ausrüstung, die lange ungenutzt gelagert wurde (länger als ein Jahr) muss einer detaillierten
Überprüfung
durch
Fasslagerung)
30
1,2
60
2,4
100
4
150
6
200
8
einen
Sachkundigen
12
13
13
13
14
unbedingt an den Hersteller wenden.
unterzogen
werden.
0,6
1
2
3
4
(Ausnahme
versiegelte