Sicherheitshinweise
Für den Betrieb von Gasreglern, Gasgeräten bzw. Gasanlagen,
ist die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigphase
entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verbo-
ten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
– alle offenen Flammen löschen
– Fenster und Türe öffnen
– alle Schnellschlussventile und Gasflaschen schließen
– nicht rauchen
– keine elektrischen Schalter betätigen
– die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen
lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fachmann durchgeführt
werden!
Jede Veränderung am Ge rät, einschließlich Zubehörteilen,
Abgasführung und Kamin, oder die Verwendung von Ersatz-
teilen und funk tionswichtigen Zu behörteilen, die keine Truma
Originalteile sind, sowie das Nichteinhalten der Einbau- und
Gebrauchsan wei sung führt zum Erlöschen der Garantie sowie
zum Aus schluss von Haftungsansprü chen. Außerdem erlischt
die Betriebserlaubnis des Gerä tes und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 30 mbar muss
mit dem Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild)
über einstimmen.
Flüssiggas-Anlagen müssen den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (in Europa z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Natio-
nale Vorschriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das
DVGW-Arbeitsblatt G 607 für Fahrzeuge) müssen beachtet
werden.
Die Prüfung der Gasanlage ist in Deutschland alle 2 Jahre von
einem Flüssiggas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der entsprechenden Prüfbescheinigung
(G 607) zu bestätigen.
Verantwortlich für die Ver an lassung der Prüfung ist der
Fahrzeughalter.
Flüssiggas-Geräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern,
Garagen oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Still standszeit) kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchs entwicklung auftreten. Es ist zweck-
mäßig, das Gerät im Sommerbetrieb (60° C) mehrmals aufzu-
heizen und dabei für eine gute Durchlüftung des Raumes zu
sorgen.
Wärmeempfindliche Ge genstände (z. B. Spray dosen) oder
brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht im Ein bauraum der
Heizung verstaut werden, da es hier un ter Umständen zu
erhöhten Temperaturen kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen ge-
mäß EN 12864 (in Fahrzeugen) mit einem festen Ausgangs-
druck von 30 mbar verwendet werden. Die Durchflussrate
der Druckregeleinrichtung muss mindestens dem Höchst-
verbrauch aller vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir den Truma Gasdruckregler
SecuMotion sowie für die Zweiflaschen-Gasanlage das
automatische Umschaltventil Truma DuoComfort.
Bei Temperaturen um 0° C und darunter sollten der Gasdruck-
regler bzw. das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung EisEx
betrieben werden.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regler-
anschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig auf
Brüchigkeit zu überprüfen. Für Winterbetrieb sollten nur
winterfeste Spezi al schläuche verwendet werden.
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätestens
10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach Herstellungs-
datum gegen neue ausgewechselt werden. Der Betreiber ist
dafür verantwortlich.
Wichtige Bedienungshinweise
Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt unterhalb eines zu
öffnenden Fensters platziert wurde, muss das Gerät mit einer
selbsttätigen Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
Das Abgas-Doppelrohr muss regelmäßig, insbeson dere nach
längeren Fahrten, auf Unversehrtheit und festen Anschluss
überprüft werden, ebenso die Befestigung des Gerätes und
des Kamins.
Nach einer Verpuffung (Fehlzündung) Abgasführung vom
Fachmann überprüfen lassen!
Der Kamin für Abgasfüh rung und Verbrennungsluft-Zufuhr
muss immer frei von Verschmutzungen gehalten werden
(Schneematsch, Eis, Laub etc.).
Die Warmluftaus lässe und die Öffnungen für die Umluft-
ansaugung müssen frei sein, damit es zu keiner Überhitzung
des Gerätes kommt. Der eingebaute Temperaturbegrenzer
sperrt die Gaszufuhr, wenn das Gerät zu heiß wird.
Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperreinrichtung
vorgeschrieben.
Der Gasdruckregler Truma SecuMotion erfüllt diese
Anforderung.
Wenn keine Sicherheitsabsperreinrichtung (z. B. der
Gasdruckregler Truma SecuMotion) installiert ist, muss
die Gasflasche während der Fahrt geschlossen sein und es
müssen Hinweis-Schilder jeweils im Flaschenschrank und in
der Nähe des Bedienteiles angebracht werden.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls die Sicherheitsabsperreinrichtung.
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