NORMALBETRIEB
Modus A oder Modus B: Falls der Sensor keinen Alarm meldet, überträgt die Zentrale den Antrieben die
eingehenden Befehle, ohne irgendeine Auswirkung darauf zu haben.
ALARMBETRIEB
Im Fall einer Alarmmeldung seitens des Sensors stoppt die Zentrale die Antriebe oder kehrt ihre Bewegung kurz um,
je nach der bei der Installation eingestellten Betriebsart (siehe Tabelle auf der vorigen Seite).
Wir weisen darauf hin, dass die empfohlenen Einstellungen im Fall eines Betriebs in Kombination mit einer
EFC-Zentrale dafür sorgen, dass der Öffnungsbefehl aufgrund eines Feueralarms unabhängig davon, dass
die EPS-Zentrale im Alarmzustand ist, in jedem Fall an die Antriebe übertragen wird.
MANUELLE STEUERUNG
Für den manuellen Betrieb ist 1 Tasteneingang (Art. 41013B oder gleichwertig) vorgesehen.
ANMERKUNG: Die Steuerung über die externe Zentrale hat gegenüger der manuellen Steuerung immer
Vorrang.
ANZEIGEN UND WARNSIGNALE
Eine Alarmmeldung (zum Beispiel anhand der selbstversorgten externen Sirene - Art.-Nr. 40892C oder
gleichwertig) ist vorgesehen. Außerdem befindet sich in der Zentrale eine LED, mit deren Hilfe der Zustand der
Zentrale bei der Installation oder in der Testphase (siehe Tabelle) überprüft werden kann.
Sirene: Die ggf. am Ausgang ALARM angeschlossene selbstversorgte Sirene schaltet sich im Fall eines vom Sensor
ausgelösten Alarms ein.
WICHTIGE INSTALLATIONSANWEISUNGEN
Siehe Abbildung „ELEKTRISCHE ANSCHLÜSSE" im nachfolgenden Teil.
SICHERHEITSHINWEISE
• Die bestehenden Elektroanlagen müssen den geltenden Normen entsprechen.
• Stellen Sie vor der Ausführung aller Eingriffe sicher, dass das Gerät vom Netz getrennt ist.
• Sehen Sie im Versorgungsnetz eine allpolige Trennvorrichtung (nach CEI EN 60335-1) vor.
• Jeglicher Installations- und/oder Wartungseingriff muss von kompetentem und qualifiziertem Fachpersonal
ausgeführt werden.
• Beachten Sie den Schaltplan der Abbildung „ELEKTRISCHE ANSCHLÜSSE".
GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Firma Ultraflex Control Systems S.r.l. garantiert dafür, dass ihre Erzeugnisse nach allen Regeln der Kunst
hergestellt und frei von Konstruktions- und Materialmängeln sind.
Diese Garantie gilt für eine Laufzeit von zwei Jahren ab Herstellungsdatum und beschränkt sich auf den
kostenlosen Austausch oder die kostenlose Reparatur des Teils, das innerhalb der vorgenannten Frist bei uns
portofrei eingeschickt wird und das von uns als tatsächlich aufgrund eines Material- und/oder Konstruktionsmangels
defekt befunden wird.
Jeder andere direkte oder indirekte Schaden ist von der Garantie ausgenommen.
Insbesondere ist der fehlerhafte Betrieb unserer Produkte von der Garantie ausgenommen und von jeglicher Haftung
unsererseits ausgeschlossen (ausgenommen der Verantwortung, die defekten Teile innerhalb der oben genannten
Frist und zu den oben genannten Bedingungen auszutauschen oder zu reparieren), soweit dieser auf eine falsche
Installation oder eine nachlässige oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist.
KORREKTE ENTSORGUNG DES PRODUKTS
Die korrekte Entsorgung der Altgeräte trägt dazu bei, negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und
die Umwelt zu verhindern.
Doc. 84361C - Rev.27/06/11
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Dis. 27805