CAPITOLO
7.1 KONTROLLEN
Vor und nach jeder Anwendung der Vorrichtung kontrollieren und sicherstellen, dass:
- es sich für die vorgesehene Nutzung eignet.
- keine mechanischen Verformungen erlitten hat oder Risse bzw. Verschleißanzeichen
aufweist.
- die Textilteile keine Einschnitte, Brandstellen, Rückstände von Chemikalien, überschüssige
Flusenbildungen, Verschleißanzeichen aufweisen und vor allem die Zonen überprüfen,
die mit den Metallteilen in Kontakt sind.
- die Markierungen, einschließlich der Etiketten, lesbar sind.
7.2 INSPEKTIONEN
Die Vorrichtung muss mindestens ein Mal pro Jahr ab der Erstanwendung von ausgebildetem
Fachpersonal überprüft werden, das von KONG S.p.A. dazu befugt wurde. Das Datum der
Erstbenutzung und das Ergebnis der Inspektionen muss im Register der Inspektionen und
Überprüfungen verzeichnet werden, von dem im Kapitel 10 ein Beispiel angeführt ist.
7.3 ÜBERPRÜFUNGEN
Die Überprüfung der Vorrichtung muss von KONG S.p.A. oder von ausgebildetem
Fachpersonal vorgenommen werden, das vom Unternehmen dazu befugt wurde, wenn:
- funktionsstörungen festgestellt werden,
- das Ergebnis der Vor- und Nachkontrollen der Inspektionen negativ verlaufen ist.
Das Ergebnis der Überprüfungen muss im Register der Inspektionen und Überprüfung
vermerkt werden, von dem im Kapitel 10 ein Beispiel angeführt ist.
Die Garantie für die überprüfte Vorrichtung beträgt ein Jahr ab dem Überprüfungsdatum.
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UND ÜBERPRÜFUNGEN
Italienische originalversion vom 22.07.2018
KONTROLLEN
INSPEKTIONEN