DEUTSCH
Gefahr
Benutzen Sie dieses Produkt oder
andere Produkte der Seac nie mit einem
anderen Gas als Atemluft oder einer
Gasmischung,
angereichert ist (allgemein NITROX
genannt). Das Nichtbeachten dieser
Empfehlung kann schwere, wenn nicht
tödliche Unfälle durch Brand oder
Explosion
verursachen
Ausrüstung schwer beschädigen.
Hinweise zur Europanorm
EN 250
Ziel - Bestimmungen - Einschränkungen
Ziel der Vorschriften und der Tests, die in der
Richtlinie EN 250: 2000 festgelegt sind, ist
es, ein Mindestniveau an Funktionssicherheit
von Tauchgeräten (SCUBA = " SELF CONTAI-
NED UNDERWATER BREATHING APPARA-
TUS ") bis zu einer maximalen Tauchtiefe von
50 Metern zu garantieren.
SCUBA - Definition:
Ein SCUBA nach EN 132 ist ein "Automatisches,
unabhängiges Atmungsgerät für Pressluft in
Flaschen zu Tauchzwecken".
SCUBA - Erforderliche Mindestausrüstung
(EN 250:2000)
1. Taucherflasche und Ventil (montierte
Taucherflasche)
2. Atemregler
3. Manometer oder einem anderen Gerät
zur Kontrolle des Flaschendrucks, samt
Reserve- oder Alarmvorrichtung
4. Unterstützungs-, Transport- und
Haltesystem (Rückentrage u/o
Vergurtung)
5. Kopfstück (Mundstück oder
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die
mit
Sauerstoff
oder
die
Tauchermaske oder Taucherhelm)
6. Bedienungsanleitung
SCUBA - Komponentengruppen (EN 250)
Das SCUBA kann aus verschiedenen
Komponentengruppen bestehen, und
zwar:
Gruppe Taucherflasche, Atemregler,
Manometer, Unterstützungs-
Transportsystem.
Unter der Gruppe Taucherflasche verste-
ht man eine Tauchflasche, ein Ventil und
gegebenenfalls einen Standfuß.
Die Atemregler von Seac, die in dieser
Bedienungsanleitung beschrieben sind,
können im Rahmen der Gruppe SCUBA
benutzt werden und entsprechen den
Erfordernissen der europäischen
Richtlinie 89/686/CE und der Richtlinie
EN 250:2000.
Die in den Taucherflaschen enthaltene
Pressluft muss den Erfordernissen für
Atemluft entsprechen, die in der Richtlinie
EN 12021:1998 festgesetzt sind.
Hinweise zur Europanorm
EN 1809
Ziel - Bestimmungen - Einschränkungen
Ziel des in der Euronorm EN 1809 festgelegten
Standards ist es, Mindestvoraussetzungen an
die Sicherheit und die Leistungen einer luftge-
füllten Tarierweste (Jacket) zu bestimmen.
Die EN 1809 beschreibt ein Jacket (eine
Tarierweste) als eine Vorrichtung zur
Kontrolle der Tauchlage durch den Taucher
während des Tauchgangs.
Einschränkungen:
Zweck des Standards EN
1809 ist es nicht, Voraussetzungen zu
Schwimmeinrichtungen oder Schwimmwesten
zu schaffen. Das Tarierjacket kann keine