1.7
GRUNDLEGENDE EINGEHALTENE UND
EINZUHALTENDE
UNFALLVERHÜTUNGSNORMEN
1.
Richtlinie 2006/95/CE: „Elektrisches Material, das
innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen eingesetzt
wird".
2.
Richtlinie 89/391/EWG: "Durchführung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der
Arbeit".
3.
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur
Festlegung harmonisierter Bedingungen für die
Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung
der Richtlinie 89/106/EWG des Rates.
4.
Richtlinie 85/374/EWG: "zur Angleichung
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte
Produkte".
1.8
GEWÄHRLEISTUNG
Damit der Benutzer die gesetzliche Garantie laut
Richtlinie 1999/44/EG beanspruchen kann, hat er die
Anweisungen dieses Handbuchs gewissenhaft zu
befolgen und insbesondere:
des Kaminofens vorzugehen;
Befähigungen bzw. zu diesem Zweck geschulte Personen
mit der Kaminofenbedienung zu beauftragen.
Das fehlende Einhalten der Beschreibungen dieses
Handbuchs führt zum unverzüglichen Garantieverfall.
1.9
HAFTBARKEIT DES HERSTELLERS
Der Hersteller lehnt in folgenden Fällen jede direkte oder
indirekte zivil- und strafrechtliche Haftung ab:
Nicht konform mit den im Aufstellungsland gültigen
Bestimmungen und den Sicherheitsrichtlinien
erfolgte Installation;
Fehlendes Einhalten der im Handbuch enthaltenen
Anweisungen;
Installation durch nicht qualifiziertes bzw. nicht
geschultes Personal;
Nicht mit den Sicherheitsrichtlinien konformer Gebrauch
Nicht vom Hersteller befugte Änderungen und
Reparaturen am Gerät;
Einsatz von Nicht-Originalersatzteilen oder nicht
Ersatzteilen;
Mangelnde Wartung;
Außerordentliche Vorkommnisse.
1.10 EIGENSCHAFTEN DES BENUTZERS
D e r B e n u t z e r d e s K a m i n o f e n s m u s s e i n
verantwortungsbewusster Erwachsener mit den nötigen
technischen
Kenntnissen für die regelmäßige
Instandhaltung der Kaminofen-Bestandteile sein.
Darauf achten, dass Kinder sich nicht dem betriebenen
Kaminofen nähern bzw. damit spielen wollen.
1.11 TECHNISCHER KUNDENDIENST
Die Fa. PALAZZETTI ist in der Lage, jedes technische
Problem bezüglich der Benutzung oder der Wartung
während der gesamten Lebensdauer des Produkts zu
lösen.
Unser Firmensitz teilt Ihnen gerne mit, wo sich die
1.12 ERSATZTEILE
Ausschließlich Original-Ersatzteile verwenden.
Vor dem Austausch gewisser Bestandteile nicht erst
abwarten, bis sie komplett abgenutzt sind.
Wird ein verschlissener Bestandteil vor seinem kompletten
Kaputtgehen ersetzt, können Unfälle, die eben auf das
plötzliche Kaputtgehen von Teilen zurückzuführen sind
und schwere Personen- und Sachschäden verursachen
könnten, vermieden werden.
Die regelmäßigen Kontrollen zur Instandhaltung laut
Kapitel „WARTUNG UND REINIGUNG" durchführen.
1.13 LIEFERUNG DES KAMINOFENS
Der Kaminofen wird einwandfrei im Karton verpackt
Transport mittels Hubstapler und/oder anderen Mitteln
möglich ist.
Im Kaminofen wird folgendes Material mitgeliefert:
Installations-, Gebrauchs- und Wartungsanleitung;
Etiketten mit Balkencode;
Schutzhandschuh;
kühler Griff.
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