Reinigungs- und Wartungsarbeiten dürfen nicht durch unbeaufsichtigte
Kinder ausgeführt werden.
Um die Leistung und Betriebstüchtigkeit der Anlage zu gewährleisten,
sind die erforderlichen planmäßigen Wartungsarbeiten für die motori-
sierte Tür oder das Tor nach Vorgabe des Herstellers von Fachpersonal
durchzuführen. Insbesondere wird die regelmäßige Überprüfung der
Betriebstüchtigkeit aller Sicherheitseinrichtungen empfohlen.
Die Montage-, Wartungs- und Reparatureingriffe sind schriftlich zu
protokollieren und zur Verfügung des Betreibers zu halten.
Die Verriegelungs- und Entriegelungsvorgänge der Flügel bei stillste-
hendem Motor ausführen. Nicht in den Arbeitsbereich des Tors treten.
Für eine korrekte Entsorgung der elektrischen und elektronischen
Geräte, der Batterien und Akkus, muss der Benutzer das Produkt
bei den entsprechenden lokalen, öffentlichen Müllsammelstellen ent-
sorgen.
Maschinenrichtlinie
Gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) unterliegt der Installateur, der eine Tür oder ein Tor
motorisiert, den gleichen Verpflichtungen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes
zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der MR genannten Dokumente enthalten
muss;
(die technische Akte ist aufzubewahren und den nationalen Behörden mindestens zehn Jahre
lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum des motorisierten
Türs);
- Erstellung der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II-A der Maschinenrichtlinie und
Aushändigung an den Kunden;
- Anbringung der EG-Kennzeichnung an der motorisierten Tür oder am Tor gemäß Punkt 1.7.3.
der Anlage I der MR;
- die Tür oder das motorisierte Tor durch Sicherheitsvorrichtungen ergänzen, damit sie die Norm
erfüllen.
152