ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem Fachper-
sonal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind unter
Beachtung der praktischen Verhaltensregeln und Einhaltung der
geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts aufmerk-
sam durch. Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften Verlet-
zungen und Sachschäden führen. Die Verpackungsmaterialien
(Kunststoff, Styropor etc.) müssen sachgemäß entsorgt werden und
dürfen nicht in Kinderhände gelangen, da sie eine Gefahrenquelle
darstellen können.
Überprüfen Sie das Produkt vor der Montage auf Transportschäden.
Montieren Sie das Produkt nicht in explosionsfähiger Atmosphäre
oder Umgebung: Das Vorhandensein von entzündlichen Gasen
oder Dämpfen bedeutet eine große Gefahr. Nehmen Sie vor der
Montage des Antriebs alle Veränderungen an der Struktur für die
lichten Sicherheitsräume und den Schutz bzw. die Abtrennung aller
Quetsch-, Scher-, Einzieh- und allgemeiner Gefahrenstellen.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nötigen An-
forderungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität entspricht.
Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme im
Falle der Nichtbeachtung der praktischen Verhaltensregeln bei der
Fertigung der zu motorisierenden Torprofile sowie von während des
Gebrauchs auftretenden Verformungen aus. Beachten Sie bei der
Montage der Schutzeinrichtungen (Lichtschranken, Kontaktleisten,
Not-Stopps etc.) unbedingt die geltenden Normen und Richtlinien,
die Kriterien der praktischen Verhaltensregeln, die Montageumge-
bung, die Betriebslogik des Systems und die von der motorisierten
Tür entwickelten Kräfte. Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche
Quetsch-, Scher-, Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen der
motorisierten Tür sichern.
Bringen Sie die von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Warn-
und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen an. Bei
jeder Installation müssen die Identifikationsdaten der motorisierten
Tür an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass die
Angaben auf dem Datenschild mit den Werten des Strom-
netzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz mit einem
allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand von mindestens
3 mm aus.
Stellen Sie sicher, dass der elektrischen Anlage ein geeigneter
Fehlerstrom-Schutzschalter und ein Überstromschutz vorgeschaltet
sind. Schließen Sie die motorisierte Tür soweit erforderlich an eine
normgerechte Erdungsanlage an. Unterbrechen Sie während der
Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten die Stromzufuhr,
bevor Sie den Deckel für den Zugang zu den elektrischen Geräten
öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit antista-
tischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden. Der
Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation von
sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen ab. Bei
Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen ausschließlich
Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle er-
forderlichen Informationen zum automatischen, manuellen und
Notbetrieb der motorisierten Tür zu liefern und die Betriebsanleitung
auszuhändigen.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der eine
Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen unterle-
gen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
WEL - IP1891
-
Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß;
(die technische Akte ist aufzubewahren den nationalen
Behörden mindenstens zehn Jahre lang zur Verfügung zu
halten. Diese Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum der
motorisierten Tür);
-
Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß An-
lage II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
-
Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Serviceklasse: 5 (mindestens 5 Jahre Einsatz bei 600 Zyklen
pro Tag)
Verwendung: SEHR INTENSIV (Für Gemeinschaftszugänge
mit intensiv genutzten Einfahrten oder Eingängen).
-
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
-
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufei-
nanderfolgender Zyklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte
beziehen sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funk-
tionsfähig ist, ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten
erforderlich sind.
-
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf:
Reibung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen
können sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der
Funktionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Kom-
ponenten (wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend
ändern. Es ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die
einzelne Situation entsprechende Sicherheitskoeffizienten
vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3
21042 Caronno P.lla (VA) - ITALY
Erklärt hiermit, daß die Drehtürantriebe Serie WEL
-
vorgesehen sind ist zum Einbau in eine Maschine oder mit
anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtli-
nie 98/37/EWG, inklusive deren Änderungen, zusammenge-
fügt werden sollen;
-
konform sind mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien: Elektromagnetische Verträglichkeit Ri-
chtlinie 89/336/EWG; Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG;
und erklärt des weiteren, daß die Inbetriebnahme solange
untersagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente
darsteilt, als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche
diese Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmungen der
Richtlinie 98/37/EWG sowie dem entsprechenden nationalen
Reschtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
entspricht.
Caronno Pertusella,
18-06-2004
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Fermo Bressanini
(Vorsitzende)